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Elberfelder Straße: Bürgeraktion will Tempo 50 bis zur Waldkaserne

Kann auf der Elberfelder Straße die 50er Zone um einige hundert Meter in Richtung Haan ausgedehnt werden? Die Bürgeraktion (BA) hat mit dieser Frage einen Bürgervorschlag aufgegriffen und mit einem Antrag die Verwaltung um Prüfung gebeten.

 

Konkret sieht der Vorschlag vor, den 50-Stundenkilometer-Bereich über das Ortsschild hinaus in Richtung Haan bis zur Kaserne auszudehnen. Mit dem Ziel, vor allem den nach Hilden einfahrenden Verkehr bereits vor dem sensiblen Einmündungsbereich von Waldschwimmbad und Waldschenke im Tempo zu drosseln.

Der Straßenabschnitt weise auch jenseits des Ortseingangsschilds viele Merkmale auf, für die Tempo 70 zu schnell sei, begründet die BA ihren Antrag. Das angrenzende hochfrequentierte Naherholungsgebiet umfasse neben den Zufahrten zu dem beliebten Freibad und dem Ausflugslokal auch den Tennisclub und die großen Parkplätze für Waldbesucher. Hinzu kämen viele, die Straße querende Reiter. „Wir wollen nicht auf die Straßenverkehrsordnung warten, die Änderungen erst zulässt, nachdem es zu folgenschweren Unfällen gekommen ist und Tote und Verletzte zu beklagen sind“, gibt BA-Fraktionschef Ludger Reffgen besorgt zu bedenken. Die Fußgängerbedarfsampel in Höhe Waldbad habe für den vielen Abbiegeverkehr keine Bedeutung.

Zehn Unfälle in zwei Jahren reichen nicht?

Die Kreispolizei sieht keine Veranlassung für eine Drosselung der zulässigen Geschwindigkeit. In den letzten zwei Jahren hätten sich dort zehn meldepflichtige Verkehrsunfälle ereignet, von denen aber nur bei einem überhöhte Geschwindigkeit als Unfallursache eine Rolle gespielt habe. Für die BA ist die Aussagekraft der Polizeistatistik zur Beurteilung sehr fraglich. Reffgen: „Das Problem ist, dass zu hohe Geschwindigkeit in diesem Fall deutlich mehr als 70 km/h bedeutet, denn alles, was darunter liegt, ist ja bisher regelkonform“ und werde polizeilich nicht erfasst. Ob es Unfälle zwischen 50 und 70 km/h gegeben habe, bleibe daher offen und könne von der Polizei nicht beurteilt werden.

Die BA regt an, die Kasernenzufahrt in die, den innerörtlichen Regeln angepasste Geschwindigkeitsbeschränkung einzubeziehen. Rückfragen beim Standortkommandanten hätten ergeben, dass eine solche Maßnahme von der Bundeswehr positiv gesehen würde.

„Die Stadt ist zuständig“

Und was sagt StraßenNRW als überörtliche Straßenbaubehörde zu dem Vorschlag? Die Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf der Bundesstraße (B 228) habe durch die örtliche Straßenverkehrsbehörde zu erfolgen, wird vom Landesbetrieb auf Nachfrage klar gestellt. Die Zuständigkeit liege bei der Stadt Hilden, und der werde man nicht reinreden.

Der Stadtentwicklungsausschuss berät über den Vorschlag am Mittwoch, 18. November, ab 17 Uhr im Bürgertreff Nord. Die Sitzung ist öffentlich.

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