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Zum Vorschlag der Verwaltung, die städtische Sportförderung um 80 Prozent anzuheben, erinnert die Bürgeraktion (BA) den Bürgermeister an den verfassungsrechtlich gebotenen Gleichbehandlungsgrundsatz bei der Fördermittelbereitstellung und -vergabe und bemerkt:

Die Bürgeraktion begrüßt die großzügige Anhebung der Sportförderung (80 Prozent). Gerade vor dem Hintergrund der kostentreibenden Inflationsentwicklung und der förmlich explodierenden Energiepreise wird dies von vielen Vereinen wie ein warmer Regen empfunden werden.

»Gleiches Recht für alle«

Probleme sieht die BA jedoch im Hinblick auf den Gleichheitsgrundsatz. „Wir wünschen uns eine ähnliche Handhabung auch in anderen Bereichen, bei denen die Verwaltung bisher jegliche zusätzliche Kostenbelastung leugnet“, stellen dazu die jugend- und schulpolitischen Specher der Fraktion, Ulrich Siedentop und Doris Spielmann-Locks fest.

Und BA-Fraktionschef Ludger Reffgen ergänzt: „Wir fordern den Bürgermeister auf, bei der Fördermittelvergabe den aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz abzuleitenden Anforderungen und Maßstäben nachzukommen.“ Dabei sei sicherzustellen, dass auch andere Empfänger freiwilliger Leistungen eine ähnliche Regelung erfahren und die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel sachgerecht auf alle förderfähigen Zwecke der öffentlichen Daseinsvorsorge verteilt werden.

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