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Die Stadt Hilden betreibe in punkto Sicherheit der Passanten in der Fußgängerzone ein riskantes Spiel, urteilt BA-Fraktionschef Ludger Reffgen zur Stellungnahme der Verwaltung auf die Anfrage seiner Fraktion. Die Bürgeraktion (BA) hatte wissen wollen, welche Konsequenzen die Stadt aus der Irrfahrt einer verwirrten Autofahrerin durch die Fußgängerzone zieht, die kürzlich mit hoher Geschwindigkeit durch die belebte Mittelstraße gefahren war und dabei Passanten erheblich gefährdet hatte. Nur durch Glück war niemand verletzt worden.


In ihrer Antwort stellt die Verwaltung klar, dass sie nichts zu tun gedenke, was an der bestehenden Situation etwas ändere. Danach soll es bei den beiden ungeschützten Zufahrten an der Mühlenstraße und über den Axlerhof bleiben, die jedermann eine Einfahrt in die Fußgängerzone ermöglichen. Eine Veranlassung, die Lage zu überdenken und die Passanten-Gefährdung zu entschärfen sieht man auch nach dem Vorfall vom 18. August im Rathaus nicht.

Die Stadt rechtfertigt ihren Standpunkt erneut mit dem Hinweis, Rettungsfahrzeuge müssten an zwei Stellen völlig ungehindert in die Fußgängerzone einfahren können. Das Gefährdungspotential durch eine mögliche Amokfahrt sei demgegenüber zu vernachlässigen.

Das sähen viele Bürger und auch die BA anders, hält Reffgen dem entgegen. Letztlich verharmlose die Stadt das Problem, wenn sie die Auffassung vertritt, dem Risiko einer Amokfahrt komme gegenüber dem herkömmlichen Einsatz der Rettungsdienste eine untergeordnete Bedeutung zu. Gerade der zum Glück glimpflich verlaufene Vorfall vom 18. August beweise, dass die Passanten-Gefährdung in der Fußgängerzone wegen der bewusst in Kauf genommenen Sicherheitslücken an den Zufahrten nicht nur ein theoretisches Problem darstelle.

»Argumente aus der technischen Steinzeit«

Reffgen wirft der Stadt vor, unverantwortlich zur Tagesordnung überzugehen, ohne sich aktiv zu bemühen, die Situation zu entschärfen und im Zeitalter der Digitalisierung mit technischer Hilfe das Problem der Gefährdung angemessen zu lösen. „Aber da ist bei der Verwaltung nicht einmal im Ansatz ein Funke an Bereitschaft zu erkennen“, so Reffgen.

Stattdessen werde die Verwaltung nicht müde, aufgeschlossenen Bürgern „Argumente aus der technischen Steinzeit“ zu präsentieren: Für Rettungsdienste sei „es im Einsatzfall hinderlich und zeitaufwendig, den richtigen Schlüssel für die jeweilige Fußgängerzone zu suchen“. Reffgen: „Solange einem Amokfahrer überhaupt Gelegenheit gegeben wird, vor den Rettungskräften am Einsatzort zu sein, ist die Logik der Verwaltung löchrig wie ein Sieb.“

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