Skip to main content

Letzte Woche sind Anwohner der Straße Am Feuerwehrhaus auf die Barrikaden gegangen, weil ihnen mit einem „Pinselstrich“ Parkmöglichkeiten entzogen worden waren.


Die Geschichte hat das Zeug für eine weitere Posse, an denen es in Hilden in diesem Sommer nun wahrlich nicht mangelt: In der Straße Am Feuerwehrhaus hat ein Verwaltungsakt für Aufregung gesorgt, nachdem die Beschilderung für die Hälfte der dort zur Verfügung stehenden öffentlichen Parkplätze in den Morgen- und Nachmittagsstunden nur noch kurzzeitiges Parken (30 Minuten) erlaubt und damit den Anwohnern weitestgehend entzogen ist. Stein des Anstoßes ist aber vor allem die Begründung, die es in der Tat in sich hat: der neue Kindergarten, der ab nächstem Jahr gebaut und voraussichtlich 2024/25 in Betrieb gehen wird.

Man könnte meinen, da habe sich jemand einen Scherz erlaubt. Anwohner der Straße Am Feuerwehrhaus fühlen sich verschaukelt, sprechen gegenüber der Rheinischen Post (RP vom 3. September) von Schildbürgerstreich.

Die Parkraumbegrenzung sei „planmäßig erfolgt“, lässt sich dazu der Baudezernent zitieren. „Planmäßig?“ – Nach welchem Plan? Hat man im Bauamt noch nicht bemerkt, dass der alte frühere Hausmeister-Bungalow als Kita noch immer seinen Dienst tut und bis zur Fertigstellung der neuen großen Kindertagesstätte noch sehr viel Wasser die Itter herunterlaufen wird? Oder besteht der Plan vielmehr darin, ungeachtet einer schlüssigen Argumentation die Bürgerinnen und Bürger einfach nur die Willkür spüren zu lassen, zu der man im Rathaus prinzipiell in der Lage ist?

Auch wenn man dem Technischen Beigeordneten und seinen Akteuren im Baudezernat zunächst einmal (noch) keine vorsätzliche Provokation unterstellen möchte – unsensibel und gedankenlos ist das Vorgehen jedoch allemal. Dass die Maßnahme nach Protesten letztlich schleunigst wieder zurückgenommen wurde war dann nur folgerichtig und überfällig – bestätigt aber auch, wie wenig die Belange der Menschen im Rathaus das Denken und Handeln bestimmen.

 


INFO



Parkplätze für die Öffentlichkeit – nicht nur für Priviligierte

Im Zuge der Einrichtung der Sekundarschule wurden – nach Auskunft der Verwaltung „auf Wunsch der Schulleitung“ – über das bestehende Parkplatz-Angebot hinaus rund 30 weitere Stellplätze in den Außenanlagen rund um die Schule zusätzlich angelegt. Dazu wurden Grünflächen des Holterhöfchens geopfert und versiegelt. Die Parkplätze stehen von morgens bis nachmittags ausschließlich den Lehrkräften zur Verfügung, sie sind in dieser Zeit für die Öffentlichkeit gesperrt.

Die BA hatte in diesem Zusammenhang eine Öffnung der Stellplätze für die Allgemeinheit angeregt – vornehmlich für Friedhofsbesucher – und die Frage aufgeworfen, warum Lehrkräften in einer Zeit, in der die Förderung alternativer Mobilitätsformen angesagt sei, anders als den meisten sonstigen Beschäftigten an ihrer Arbeitsstätte, ein kostenloser Parkplatz zur Verfügung gestellt werde. Die Verwaltung hatte daraufhin einräumen müssen, dass auch Lehrer keinen Rechtsanspruch auf einen kostenlosen Stellplatz hätten, aber andernfalls, unter Inkaufnahme von Beschädigungen, rücksichtslos „Fahrzeuge in den Grünflächen abgestellt“ würden. Schließlich hatte die Verwaltung die Anregung der BA unter dem Aspekt der Zumutbarkeit mit dem Hinweis abgelehnt, „dass Lehrer – neben ein bis zwei Stapeln Hefte – auch ansonsten oft jede Menge Material für den Unterricht mit sich schleppen“ würden.

WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner