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KOMMENTAR: Zum Fremdschämen

By 8. Juli 2021Meinung

Umtausch oder Geld zurück – das ist in jedem Handelsgeschäft heutzutage eine Selbstverständlichkeit. Nur die Stadt macht daraus einen Gnadenakt, wenn es darum geht, Gelder zu erstatten, für die keine Gegenleistung erbracht wurde. Das Verhalten stellt ein heute alltägliches Rechtsprinzip auf den Kopf. Es macht deutlich, dass sich das Rathaus – getragen von der politischen Mehrheit – noch immer nicht als zeitgemäßer Dienstleister, sondern wie im Mittelalter als weisungsbefugte Obrigkeit versteht. Ein Gebaren zum Fremdschämen!

 

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