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Die Stadt erstattet den zuviel kassierten „Kaufpreis“ nur auf besonderen Antrag – und das auch noch deklariert als „Zuschuss“.

Das ist das Ergebnis einer langen Diskussion im Stadtrat, bei der anfangs keineswegs klar war, ob die Eltern überhaupt etwas von ihren ungewollt für nichts gezahlten Essensbeiträgen zurückbekommen. Monatelang hatten viele Familien wegen der Pandemie ihre Kinder zuhause gelassen und dort selbst beköstigt, während die Stadt aber weiter munter für die Verpflegung kassiert hatte.

Wer nun sein Geld zurück haben will – immerhin geht es für den Zeitraum Februar bis April 2021 um 70 Euro pro Monat -, muss gesondert per „Zuschuss“-Antrag danach fragen. Von sich aus zahlt die Stadt nichts. Deshalb sei auch davon auszugehen, dass so mancher Betrag, der unzweifelhaft den Eltern gehöre, in der Stadtkasse bleibe, vermutet Ludger Reffgen, Fraktionsvorsitzender der Bürgeraktion (BA). Nämlich überall dort, wo es den Eltern zu lästig sei, sich auf ein umständliches Antragsverfahren einzulassen. Ob das Ziel einer Strategie der Befürworter dieses Verfahrens sein könnte, sei er bereits gefragt worden, so Reffgen.

„Dass der Beitragseinzug zu allererst die Familienkassen belastet hat, interessiert im Rathaus niemanden.“

Die BA hatte sich im Rat vergeblich dafür eingesetzt, die Eltern nicht zu Bittstellern zu machen, sondern dem Vorbild anderer Kita-Träger zu folgen und unaufgefordert mit der Rückzahlung von zuviel kassiertem Geld klaren Tisch zu machen. „Die Rückzahlung belaste den städtischen Haushalt, war uns immer wieder vorgehalten worden.“ Alleine die Formulierung bringt Reffgen schon auf die Palme. Dass der Beitragseinzug zuvor die Familienkassen belastet habe, interessiere im Rathaus offensichtlich niemanden.

Eine Spitzabrechnung, eigentlich das gerechteste Erstattungsverfahren für unbegründet kassierte Beträge, sei für die Stadt nicht zu leisten, hatte es abwehrend wiederholt aus dem Rathaus geheißen. Demgegenüber werde jetzt die Rückzahlung laut Antragsformular an die Bedingung geknüpft, maximal die Hälfte der Betreuungstage eines Monats nicht an der Verpflegung teilgenommen zu haben. Das Verfahren sieht weiter vor, dass die Kita- und Schulleitungen den Anspruch im Einzelnen prüfen und die Richtigkeit der Angaben bestätigen.

„Irgendwie wird einem der Unterschied zur Spitzabrechnung nicht deutlich“, fasst Reffgen die Reaktion einiger Eltern zusammen, die sich mit der Bitte um Erläuterung bei ihm gemeldet haben. Zumindest lasse das Verfahren den Unterschied zur tagesgenauen Abrechnung auf ein Minimum schwinden. Offenbar sei es möglich festzustellen, ob ein Kind mehr oder weniger als einen halben Monat in der Einrichtung anwesend war. „Dann wäre auch eine genaue Abrechnung ohne nennenswerten Mehraufwand möglich gewesen“, stellt Reffgen zusammenfassend fest. „Hätte man dazu das leidliche Antragsverfahren weggelassen, wäre die Spitzabrechnung objektiv weniger aufwendig als das jetzige Vorgehen gewesen.“

 

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