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Kreis genehmigt städtischen Haushalt – mit deutlich erhobenem Zeigefinger  –  Überraschungsei im Osternest: Kämmerin verfügt Haushaltsbewirtschaftung

By 13. April 2020Allgemein
  • Mit eindringlichen Mahnungen zur unabdingbaren Konsolidierung hat der Kreis Mettmann den Doppelhaushalt 2020/2021 der Stadt Hilden genehmigt.
  • Die Kommunalaufsicht bescheinigt der Stadt, bereits auf der Schwelle zur Haushaltssicherung zu stehen; sie sei nur durch konsequentes und tabuloses Handeln abzuwenden.
  • Für manche wird es wie ein Überraschungsei im Osternest gewirkt haben: Unmittelbar vor dem Osterwochenende hat Anja Franke, Kämmerin der Stadt Hilden, eine Haushaltsbewirtschaftung verfügt.

Ende März hat der Rat nach kontroverser Beratung den Doppelhaushalt für 2020/2021 beschlossen. Bis zuletzt bestand der Hauptstreitpunkt in der Frage, ob das kontinuierlich Jahr für Jahr zu verzeichnende Millionen-Defizit „schon“ kurzfristig zu Sparmaßnahmen veranlassen sollte, oder – womit sich eine Mehrheit schließlich durchsetzte – zum Stopfen der Löcher zunächst alle Rücklagen restlos geplündert werden und es zum Sparen bei einer Absichtserklärung für 2022 und die folgenden Jahre bleiben sollte. Die BA hatte sich bei der finalen Abstimmung mit ihrem Antrag, sofort eine pauschale Kürzung der städtischen Aufwendungen um ein Prozent vorzunehmen, bei 17 zu 20 Stimmen nicht durchsetzen können.

In der vergangenen Woche hat der Kreis Mettmann nun als örtliche Kommunalaufsicht den Doppelhaushalt genehmigt; nicht jedoch, ohne den Rat zur konsequenten Konsolidierung der Finanzen zu ermahnen. Die Haushaltswirtschaft der Stadt Hilden stehe „bereits auf der Schwelle zur Haushaltssicherung“, heißt es in dem vom Landrat unterzeichneten Brief der Aufsichtsbehörde an die Bürgermeisterin. „Angesichts der äußerst angespannten Haushaltssituation (…) appelliere ich eindringlich an die Stadt Hilden, (…) konkrete Konsolidierungsmaßnahmen zu entwickeln und verbindlich festzulegen.“

Bei weiterer Haushaltsverschlechterung droht die Haushaltssicherung

Die Kommunalaufsicht begründet ihren dringenden Appell mit dem Hinweis, bereits im kommenden Jahr sei das Defizit mit einem Griff in die Ausgleichsrücklage nicht mehr zu decken. Dann gehe es erstmalig mit einer genehmigungspflichtigen Verringerung der Allgemeinen Rücklage ans Eingemachte. Dieser notwendige Vorgang werde sich in den Folgejahren wiederholen, „da weitere enorme Defizite mit einem Gesamtvolumen von über 56 Millionen Euro bis zum Jahr 2024 durch die Stadt Hilden veranschlagt wurden“.

Mit den fortgesetzten Verringerungen der Allgemeinen Rücklage werde sich „das städtische Eigenkapital zwangsläufig in erheblichem Umfang reduzieren“. Die Stadt entgehe aktuell nur äußerst knapp einer finanzaufsichtlichen Unterstellung, die jedoch mit einer weiteren Haushaltsverschlechterung unausweichlich werde. All das mache einen Konsolidierungskurs „unabweisbar“. Der werde „drastische Einschnitte bedeuten und ein Umdenken der Finanzverantwortlichen aus Politik und Verwaltung erfordern“. Dieser Weg sei zum nächstmöglichen Zeitpunkt einzuschlagen. Er wird von der Kommunalaufsicht als „alternativlos“ bezeichnet.

Knapp an der Haushaltssperre vorbei

Gleichzeitig hat die Kämmerin noch unmittelbar vor Ostern eine Haushaltsbewirtschaftungs-Verfügung erlassen, mit der Maßgabe, bis Ende Juni – von wenigen Ausnahmen abgesehen – nur 45 Prozent der Ausgaben freizugeben. Sie reagiert damit auf die sich krisenbedingt absehbar und zusätzlich dramatisch verschlechternde Einnahmesituation bei der Gewerbe- und Vergnügungssteuer, aber auch erwarteter Einbrüche bei der Umsatz- und Einkommensteuer. Die Maßnahme ist als erster Schritt zu verstehen und schrammt haarscharf an einer rigorosen Haushaltssperre vorbei, die prinzipiell bei den gegebenen Verhältnissen durchaus angemessen und zulässig wäre, wie die Kämmerin betont.

Bei der insgesamt schlechten Haushaltssituation und den ergänzend kaum absehbaren Haushaltsrisiken zur Eindämmung der Corona-Pandemie werden weitere Maßnahmen zur Haushaltswirtschaft 2020 wohl nicht ausbleiben.

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