Die Bezirksregierung möchte die Waldkaserne als Denkmal schützen. Sie hat in diesem Zuge auf den Ensemble-Charakter verwiesen, wozu neben den Militär-Gebäuden auch die Zuwegung über die Lievenstraße gehöre – soweit dort noch die alten, damals als Straßenbelag verwendeten Betonplatten liegen.
Dass sich die Einstellung zu einem Sachverhalt dann bisweilen ändert, wenn man selbst betroffen ist, gehört zu den Beobachtungen, denen man nicht selten im Alltag begegnet. Da machen auch öffentliche Verwaltungen keine Ausnahme, die zwar genau wissen, zu welchen Leistungen der Bürger im Einzelnen verpflichtet ist, sich selbst jedoch fallweise nonchalant aus der Affäre zu ziehen wissen, wenn es darum geht, selbst Verantwortung und Pflichten übernehmen zu sollen.
Vor solche Verantwortung sieht sich zwangsläufig jeder gestellt, der Eigentümer einer denkmalwürdigen Immobilie ist oder wird. Der Denkmalschutz verpflichtet zum Erhalt und zur Pflege des Objekts in seiner ursprünglichen Form.
Aktuell möchte die Bezirksregierung in Verbindung mit dem Rheinischen Amt für Denkmalpflege die gesamte Waldkaserne unter Schutz stellen. Sie sehen dabei auch die Zuwegung, soweit sie noch in ihrer ursprünglichen Form vorhanden ist, zum Ensemble gehörend. Gemeint ist ein Teilstück der Lievenstraße, zwischen der Straße Kalstert und dem südlichen Kasernentor, das noch in der vor rund 85 Jahren zeitgemäßen Betonplatten-Ausführung erhalten ist. Dieser Straßenabschnitt, knapp hundert Meter lang, gehört der Stadt Hilden – und wird damit zum Zankapfel zwischen Eigentümer und der Oberen Denkmalbehörde.
„Warum ist die Stadt nicht bereit, selbst das zu erfüllen, was sie von ihren Bürgern erwartet?“
Wie zu erwarten, versucht die Stadt, den aus dem Denkmalschutz abzuleitenden Pflichten zu entkommen und hat sich dazu, Unterstützung suchend, an den in der Politik für Denkmalfragen zuständigen Stadtentwicklungsausschuss gewandt. Der übernahm kürzlich auch prompt mit großer Mehrheit die Sicht aus dem Rathaus. Die Bürgeraktion votierte unter Hinweis auf den allgemeinen Lebensgrundsatz, von anderen nicht mehr zu verlangen als man selbst zu geben bereit sei, dagegen.
In seiner Begründung wies BA-Fraktionschef Ludger Reffgen auf die Rolle hin, die jedem Privatmann mit größter Selbstverständlichkeit zugewiesen werde, wenn er Eigentümer einer Denkmal-Immobilie sei. In der Regel, so Reffgen, befinde sich die Stadt auf der anderen Seite des Verhandlungstischs und ordne den Denkmalschutz gegenüber Eigentümern an. Im vorliegenden Fall sei die Stadt mal Betroffene und versuche die Denkmalwürdigkeit abzuwenden, um sich „vor den Folgen zu drücken“.
Das sei – obschon legitim – schlechter Stil und ein noch schlechteres Vorbild für alle Privatleute, von denen die örtliche Behörde zu Recht den Schutz und die Pflege erhaltenswerter Objekte erwarte. „Warum ist die Stadt nicht bereit, selbst das zu erfüllen, was sie von ihren Bürgern erwartet?“, fragte Reffgen in die Runde des Stadtentwicklungsausschusses. Es sei bemerkenswert, wie die Stadt sich verhalte, wenn sie sich selbst in der Eigentümer-Rolle befinde, hielt er insbesondere dem Baudezernenten entgegen.
„Verwaltung bestätigt landläufig vorhandene Vorurteile“
Gegenüber der Presse untermauerte der Fraktionsvorsitzende jetzt noch einmal seine Kritik an der Verwaltung. Reffgen: „Es geht um nicht mehr als etwa knapp hundert Meter Straßenlänge, für die man im Rathaus gegenüber der Bürgerschaft bereit ist, das ohnehin schwindende Vertrauen in behördliches Handeln einmal mehr aufs Spiel zu setzen und landläufig vorhandene Vorurteile zu bestätigen.“
Ob der städtische Widerspruch die Bezirksregierung als Entscheidungsinstanz beeindruckt, ist indes fraglich. Zwischenzeitlich wurde von dort bereits durch Verwaltungsakt die Unterschutzstellung vorläufig verfügt. Weniger fraglich dürfte für viele Menschen die Bestätigung des verbreiteten Vorurteils von einer privilegierten öffentlichen Hand sein, denen das Beispiel Wasser auf die Mühlen bedeuten wird. Inklusive dem damit einhergehenden Gespött über eine Verwaltung, die als Vorbild untauglich sei.