Skip to main content

Ratssitzung im Zeichen von Corona – Die wichtigsten Entscheidungen

By 29. März 2020Allgemein

Unter außergewöhnlichen Bedingungen ist der Stadtrat am vergangenen Mittwoch in der Schulaula des Helmholtz-Gymnasiums zusammengekommen. Die Sitzung stand unter der Vorgabe, angesichts der Coronavirus-Krise den Ablauf „sowohl thematisch als auch zeitlich auf das Nötigste zu beschränken“. Die Auswirkungen blieben jedoch rein formaler Natur. Inhaltlich ließ sich der Rat bei seinen Beschlüssen von der Krise nicht beeindrucken. Wir dokumentieren hier die wichtigsten Entscheidungen:

Bebauungsplan für das Areal der Tennis- und Golf-Ranch Bungert

Im Gegensatz zu einem Bürgerantrag in einer Schul-Angelegenheit, der es nicht auf die Tagesordnung schaffte, hielt die Verwaltung den Punkt zur Umwandlung der Tennis-Ranch in einen Gewerbepark für so bedeutsam und wichtig genug, ihn auf die abgespeckte Agenda zu bringen. Daran änderte auch die Tatsache nichts, dass der BUND reklamierte, seine Stellungnahme in der Abhandlung zur Verfahrensbeteiligung der Träger öffentlicher Belange sei nicht berücksichtigt worden. Die Bauverwaltung räumte zwar diesen Mangel ein, legte allerdings großen Wert darauf, das Verfahren politisch ungehindert durchpauken zu können.

In der Sache geht es dabei unter anderem um die Bebauung einer drei Hektar großen Freifläche neben der Tennis-Ranch (nordöstlich von McDonald’s), die die Bürgeraktion zuvor – mangels Mehrheit vergeblich – versucht hatte, dem Zugriff der Planer zu entziehen. Beschlossen wurde schlussendlich mit überwältigender Mehrheit – gegen die Stimmen der BA – die Offenlage, die nun möglichst kurzfristig stattfinden soll, sobald der eingeschränkte Verwaltungsbetrieb im Rathaus wieder aufgehoben wird, oder im Wege der Ausnahmeregelung eine rechtlich zulässige Abwicklung erlaubt. Offenbar fühlt sich die Verwaltung bei gewissen Interessenten und Betreibern im Wort. Der (zeitliche) Druck in der Sache ist unverkennbar.

Revitalisierung Stadtpark und Fritz-Gressard-Platz

Das Projekt ist im Hinblick auf die Kostenentwicklung nicht unumstritten. Im Gegenteil. Jedoch wurde auf mehrfaches Befragen von der Verwaltung immer wieder betont, im Falle eines vorzeitigen Projektausstiegs seien nach Auskunft der projektbegleitenden Bezirksregierung alle bisherigen Fördergelder zurückzuzahlen. Da käme einiges zusammen.

Zur Kostenbeschränkung wurden jetzt verschiedene Ausstattungsdetails in Höhe von 205.000 Euro gestrichen. Das reduzierte Bauprogramm reicht jedoch noch immer nicht, um die allgemeine Teuerung aufzufangen. Unterm Strich ist trotz allem mit Mehrkosten von 221.000 Euro zu rechnen. Aus Sicht der BA höchst ärgerlich, aber trotzdem andererseits ziemlich alternativlos. Denn die widersinnige Rückzahlung von einigen Hunderttausenden mag natürlich auch niemand vernünftigerweise riskieren. Somit sah sich die BA genötigt, zähneknirschend zuzustimmen.

Rückblickend hat sich die 2013 getroffene Entscheidung zur Beteiligung der Stadt Hilden an der Städtbauförderung von Land und Bund als fatale Fehleinschätzung erwiesen, die unter heutigen Erkenntnissen zweifellos anders getroffen würde.

Doppelhaushalt 2020/2021

Zur finalen Beratung und Entscheidung über den städtischen Haushalt hatte die BA dem Rat einen Antrag vorgelegt, um dem bis dato einzigen, auf einem CDU/FDP-Antrag basierenden Beschlussvorschlag überhaupt etwas entgegenzusetzen. Im Kern ging es um die Frage, ob angesichts des großen Haushaltsdefizits – wie von der BA vorgeschlagen – in diesem und dem nächsten Jahr je eine Pauschalkürzung der Aufwendungen um ein Prozent zu veranschlagen sei, oder – nach Meinung von CDU und FDP – es vorläufig bei der Absichtserklärung, erst im Jahr 2022 mit dem Sparen beginnen zu wollen, bleiben sollte.

Bei der Abstimmung setzten sich CDU, FDP und Grüne mit 20 Stimmen relativ knapp durch gegen BA, SPD und AfD mit 17 Stimmen. Die Gesamtabstimmung fiel ähnlich aus: 21 Ratsmitglieder (CDU, FDP, Grüne) votierten für den Doppelhaushalt, 18 (SPD, BA, Allianz, AfD) dagegen. – Der politischen Bewertung wird die BA einen separaten Kommentar widmen.

Neue Telefonanlage

Um die telefonische Erreichbarkeit des Rathauses nicht aufs Spiel zu setzen, bewilligte der Rat im Wege der vorzeitigen Mittelfreigabe einstimmig 150.000 Euro für die Erneuerung der Telefonanlage.

Änderung der Zuständigkeitsordnung

Abschließend beschloss der Rat mehrheitlich gegen die Einwände der BA, den Verfügungsrahmen der Kämmerin für über- und außerplanmäßige Aufwendungen von bisher 50.000 auf 100.000 Euro zu verdoppeln. Die Zustimmungsbedürftigkeit des Rates verändert sich entsprechend, das heißt, der Stadtrat verzichtet in dem genannten Rahmen auf eine gesonderte Zustimmung und schränkt seine Zuständigkeit zugunsten der Verwaltung ein. Abgesehen von der BA-Kritik wurde die Änderung von allen anderen Fraktionen kommentarlos durchgewunken.

WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner