Das Corona-Virus legt aktuell große Teile dss öffentlichen Lebens lahm. Unausweichliche Schutzmaßnahmen wie das Schließen von Schulen, Geschäften, Gastronomiebetrieben und Sportstätten, die Absage von Veranstaltungen und Versammlungen bedeuten für viele Betroffene finanzielle Verluste. In Fällen besonderer Härte, die anderweitig nicht ausgeglichen werden können, muss der Staat, und – soweit möglich – auch die Kommune Hilfe anbieten.
Dies könne beispielsweise in Form eines Hilfsfonds geschehen, der existenziell besonders hart Betroffenen unter die Arme greife, der aber auch extrem unter der Krise Leidenden, wie Kulturschaffenden, Vereinen und Verbänden zu Gute kommen könnte, heißt es in einem Antrag, den die Bürgeraktion (BA) in der vergangenen Woche zur Ratssitzung gestellt hat.
„Wir beantragen deshalb, die Bürgermeisterin zu beauftragen, die Einrichtung eines Hilfsfonds zu prüfen und Vorbereitungen zu treffen, mit dem Ziel, den Rat in die Lage zu versetzen, für die Stadt Hilden einen Hilfsfonds zu beschließen, mit dem die Stadt in die Lage versetzt wird, unbürokratische Hilfe zu leisten“, schreibt BA-Fraktionschef Ludger Reffgen in dem Antrag.
„Überbrückungshilfen für unverschuldet in Not geratene Menschen“
Wünschenswert sei eine Möglichkeit, jenseits der Hilfsprogramme von Land und Bund, die sich vornehmlich an die Wirtschaft, Selbständige, Freiberufler etc. wenden würden. „Diese Hilfen sind richtig und wichtig, doch dabei darf es allein nicht bleiben“, so Reffgen. Es gehe darum, auch Hilfe in besonderen Lebenslagen leisten zu können, z. B. in Form von Soforthilfen, Nothilfen oder Überbrückungshilfen, vorrangig für Mieten und für den sonstigen Lebensunterhalt.
Gedacht sei an einen Solidarfonds für Menschen, die jetzt unverschuldet in Not geraten seien und die in den Genuss einer freiwilligen Leistung der Stadt kommen sollten.
Aus Sicht der BA sollten die Leistungsvoraussetzungen des Fonds an folgende Bedingungen geknüpft sein:
Die Zielgruppe sollte sich auf Hildener BürgerInnen beschränken, die sich aufgrund persönlicher oder familiärer Verhältnisse in einer außergewöhnlichen Notlage befinden.
Als Sonstige Voraussetzungen werden genannt: Hauptwohnsitz in Hilden, legaler Aufenthalt, geringes Einkommen, alle anderen Hilfsmöglichkeiten wurden ausgeschöpft. Ein Beratungskontext zum Geschäftsbereich Soziales, Jugend und Familie sollte gegeben sein.
Abschließend bittet die BA die Verwaltung, entsprechend der Dringlichkeit mit Hochdruck an der Ausgestaltung des Fonds zu arbeiten.
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