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In der vergangenen Woche ist im Wirtschaftsförderungsausschuss ein erster Beschluss pro Solarpark gefasst worden. Was genau beschlossen wurde und was sich gegenüber der Ausgangslage im Sommer geändert hat.

 

Was die Stadt Hilden den Stadtwerken mit der Mehrheits-Entscheidung des Wirtschaftsförderungsausschusses „in Aussicht“ stellt, steht unter einer deutlichen Einschränkung: „Vorbehaltlich einer endgültigen Entscheidung des Rates (…) stellt die Stadt Hilden den Stadtwerken (…) in Aussicht, Flächen (…) mit einer Größe von insgesamt rund 40.000 m² sowie (…) mit einer Größe von insgesamt rund 27.000 m² (…) zur Verfügung zu stellen.“

Mit dem Beschluss behält sich der Rat eine finale Entscheidung vor. Im Übrigen stellt die Stadt „in Aussicht“ und eröffnet auf diese Weise eine Möglichkeit – nicht mehr und nicht weniger. Das ist etwas Anderes, als eine verbindliche Zusage und unterscheidet sich damit deutlich von der Beschlussempfehlung, die die Verwaltung ursprünglich im Sommer formuliert und dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt hatte.

Verwaltung ändert Beschlussvorschlag auf Veranlassung der BA

Darauf wird auch in den Erläuterungen zur Sitzungsvorlage ausdrücklich hingewiesen. Auslösend für die Änderung sei die Bürgeraktion gewesen. Die Ratsfraktion der Wählergemeinschaft habe immer wieder reklamiert, „dass die ursprüngliche Formulierung des Beschlussvorschlags als eine verbindliche Zusage zu verstehen sei“, die Grundstücke  in der Karnap endgültig an die Stadtwerke zu übereignen. Da dies „weder Absicht der Stadtverwaltung war noch von anderen Fraktionen so verstanden wurde“, lege die Stadtverwaltung jetzt zur Klarstellung einen geänderten Beschlussvorschlag dem Rat vor.

Was die Verwaltung verschweigt: Vorausgegangen waren wochenlange Differenzen der Bürgeraktion mit dem Baudezernenten. Der technische Beigeordnete hatte bestritten, mit der vorgesehenen Beschlussfassung würde der Rat bereits eine bindende Verpflichtung für den Solarpark eingehen. Die Bürgeraktion sah das anders: Der Rat hatte sich laut Beschlusstext grundsätzlich bereit erklären sollen, „für den Bau einer Freiflächen-Photovoltaik-Anlage den Stadtwerken (…) Flächen von 40.000 m² und von 27.000 m² zur Verfügung zu stellen“.

Stadtwerke sollten über das Areal in der Karnap „verfügen können“

Aus Sicht der BA-Fraktion bedeutete diese Formulierung eine bindende Wirkung für den Rat, der sich damit nicht nur dem Grunde nach mit der Grundstücksübertragung einverstanden erklärte, sondern gleichzeitig auch gegen den damit verfolgten Zweck „Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaik-Anlage“ keine Einwände erhob. Und, als habe man obendrein im Rathaus jeden Zweifel an der Verbindlichkeit des Beschlusses ausräumen wollen, hatte die Verwaltung den Zweck ergänzend damit erläutert, „dass die Stadtwerke GmbH über die Grundstücke der Stadt Hilden verfügen kann.“

Übrigens: Am Rande teilt die Verwaltung in den jüngsten Erläuterungen mit, dass sie die „Sitzungsvorlage nunmehr öffentlich zur Beratung“ stellt. Weil, so die Begründung in offizieller Lesart, „in den vergangenen Diskussionen alle gegebenenfalls dem Datenschutz unterliegenden Punkte seitens der betroffenen Personen selbst öffentlich angesprochen wurden. Von daher sehe „die Stadtverwaltung keine Notwendigkeit mehr, die Sitzungsvorlage (…) in nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln“.

Nach der Gemeindeordnung ist die öffentliche Beratung keine Gefälligkeit, sondern ein Muss

Was die Verwaltungsspitze zu erwähnen vergisst: Die BA-Fraktion hatte im August den Bürgermeister dezidiert darauf hingewiesen, dass es sich nach Auffassung der nordrhein-westfälischen Gemeindeordnung und ihrer Kommentatoren bei der Frage der Grundstücksübertragung um eine Angelegenheit handelt, die öffentlich behandelt werden muss. Andernfalls der Bürgermeister riskiert, dass nichtöffentlich gefasste Beschlüsse null und nichtig sind.

Im Rathaus war zunächst versucht worden, die Angelegenheit hinter verschlossenen Türen zu verhandeln. Die BA hatte gegen die Geheimniskrämerei opponiert.

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