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Nach dem Rückkauf der Stadtwerkeanteile durch die Stadt Hilden soll der Aufsichtsrat der Stadtwerke GmbH verkleinert werden. Für die kleineren Fraktionen im Stadtrat wirkt das wie eine dauerhafte Ausgrenzung. Vor allem die Bürgeraktion (BA), aber auch die anderen kleinen Fraktionen wehren sich dagegen.

 

Im vergangenen Jahres hat die Stadt Hilden die noch von Düsseldorf gehaltenen Anteile an den Hildener Stadtwerken wieder vollständig zurückgekauft. Damit ging ein jahrelanger politischer Streit, den BA und Grüne in Sachen Verkauf und Rekommunalisierung gegen die anderen Fraktionen geführt hatten, zu Ende. Nachdem ursprünglich 2008 das Unternehmen zur Hälfte (49,9 Prozent) an die Düsseldorfer Stadtwerke verkauft worden war, hatte den Düsseldorfern nach einem zwischenzeitlichen ersten Rückkauf zuletzt noch etwa ein Viertel an dem Hildener Energieversorger gehört.

 

Die Besitzverhältnisse spiegelten sich auch im Aufsichtsrat der GmbH wider. Das ursprünglich 15-köpfige Gremium umfasste in den letzten Jahren 12 Sitze, wovon die Düsseldorfer drei beanspruchten. Von den neun Hilden zufallenden Plätzen entfällt einer nach dem Reglement auf den Bürgermeister, die übrigen acht werden nach dem politischen Kräfteverhältnis im Stadtrat auf die Fraktionen verteilt. Mit der Folge, dass CDU, SPD und Grüne bei der Sitzverteilung berücksichtigt werden. Der achte Platz wird per Los unter den kleinen Fraktionen vergeben – die Mehrzahl von ihnen geht also leer aus. Gänzlich unbeteiligt bleiben sie zwar nicht, denn ihnen wird eine beratende Funktion in den Aufsichtsratssitzungen einschließlich Aufwandsentschädigung zugestanden. Ein wirksames Stimmrecht und die direkte Einflussnahme bei Beschlüssen bleibt ihnen jedoch versagt.

Als GmbH sind die Stadtwerke gesetzlich verpflichtet, die Zusammensetzung des Aufsichtsrats in ihren Geschäftsberichten und im Bundesanzeiger namentlich zu veröffentlichen.

»Eine interfraktionelle Verständigung war nicht gewollt.«

Seit Hilden wieder alleine Herr im Haus ist, könnten folglich wieder alle 12 Aufsichtsratssitze von Hildenern besetzt werden, Bürgermeister plus elf Ratsmitglieder. Das würde die Chancen der kleineren Fraktionen auf Beteiligung verbessern. Doch daraus soll nichts werden. Auf Betreiben der Unternehmensleitung soll das die Geschäftsführung kontrollierende Aufsichtsgremium jetzt vielmehr von 12 auf neun Sitze verkleinert werden. Die Absicht wird, wie CDU und SPD bereits signalisiert haben, von beiden Parteien gutgeheißen. Die abschließende Entscheidung obliegt am Mittwoch dem Stadtrat, der darüber hinter verschlossenen Türen abstimmen soll. „Wir hätten uns gerne im Vorfeld darüber interfraktionell verständigt, aber das war nicht gewollt“, bedauert BA-Fraktionschef Reffgen.

Akt purer Willkür

Für die BA ist die Veränderung der Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder ein Akt purer Willkür, wie Fraktionsvorsitzender Ludger Reffgen zu verstehen gibt. Die Verkleinerung des Kontrollgremiums, mit der sich – wie er ausdrücklich betont – keine Ersparnis verbindet, führe allein dazu, kleineren Fraktionen dauerhaft die Chancen auf Beteiligung zu verhageln, sie von der stimmaktiven politischen Mitwirkung auch über die laufende Wahlperiode hinaus auszuschließen.

Reffgen betont, es komme seiner Fraktion gar nicht darauf an, ob die BA nun unmittelbar davon profitiere. (In einem Zwölfer-Gremium ist das aktuell auch nicht der Fall.) Viel entscheidender sei, welche Möglichkeiten generell kleinere Fraktionen überhaupt hätten, in städtischen Gremien und Aufsichtsräten stimmberechtigt vertreten zu sein. Abzulehnen sei eine Politik, die darauf ziele, „elitäre Zirkel zu etablieren, in denen ganz wenige Parteien unter sich blieben und der Wählerauftrag manipuliert werde“.

Für die Festlegung der Größe eines Aufsichtsrats spielt die Verteilung der Geschäftsanteile keine Rolle

Die BA hat deshalb für die kommende Ratssitzung einen Änderungsantrag vorbereitet, der vorsieht, den Aufsichtsrat der Stadtwerke in der bisherigen Größe zu belassen. Das Gremium habe bisher in angemessener Weise der Bedeutung und dem Geschäftsumfang der Gesellschaft entsprochen. „Die Verteilung der Geschäftsanteile spielt bei der Festlegung der Größe eines Aufsichtsrats grundsätzlich keine Rolle“, argumentiert die BA mit Blick auf den Rückkauf von Geschäftsanteilen.

Daher sollte sich die Anzahl der Mitglieder des Aufsichtsrats nicht verringern, wenn sich am Geschäftsvolumen der Gesellschaft keine Verringerung abzeichne. Bei den Stadtwerken sei das Gegenteil eher der Fall: “Die in den letzten Jahren neu hinzugekommenen Geschäftsfelder Glasfasernetz und E-Mobilität (Lade-Infrastruktur) haben zu einer Ausweitung des Geschäftsvolumens beigetragen“, so Reffgen.

Möglichst alle Fraktionen sollten ein Mitsprache- und Stimmrecht haben

Stadtwerke spielten für Kommunen allgemein eine wichtige Rolle in der Daseinsvorsorge der Bürgerinnen und Bürger. „Somit sollte der Stadtrat insgesamt, das heißt auch möglichst alle Fraktionen, ein Mitsprache- und Stimmrecht haben, wenn es beispielsweise um die Festlegung der Grundzüge der Preispolitik in Bezug auf den Vertrieb von Elektrizität, Erdgas und Wasser geht“, heißt es in der Antragsbegründung. Eine Verkleinerung des Aufsichtsrats würde nachvollziehbare Ansprüche nach demokratischer Teilhabe unterlaufen.

„Es gibt keinen sachlichen Grund für eine Verkleinerung des Aufsichtsrats“, so die abschließende Feststellung des BA-Fraktionsvorsitzenden.

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