Skip to main content

Warum Überhangmandate nicht wirklich zu verhindern sind

By 2. Oktober 2020Februar 1st, 2024Analyse

Es ist ein Irrtum, anzunehmen, der Rat habe es entscheidend in der Hand, seine Verkleinerung zu beschließen und damit das Problem der Überhangmandate zu verhindern.

Von Ludger Reffgen

Das Kommunalwahlgesetz sieht für Städte von der Größenordnung Hildens (über 50.000 Einwohner) einen Stadtrat mit 50 Sitzen vor. Diese Vorgabe hat der Hildener Rat im Sinne der bis zum letzten Jahr rechtlich höchstmöglichen, freiwilligen Selbstbeschränkung bereits um sechs Mandate unterschritten. Seit 2019 hat der Gesetzgeber im Rahmen einer Novellierung die höchstzulässige Reduzierung auf 10 Sitze erhöht. Auf dieser Grundlage hatte die CDU-Fraktion beantragt, den Rat um weitere vier Mandate auf 40 Sitze (entsprechend 20 Wahlbezirke) zu begrenzen.

Der Spielraum zur Verkleinerung, der dem Rat insgesamt zukommt, ist also schon zu wesentlichen Teilen ausgeschöpft.

Aber selbst wenn der Rat im vergangenen Jahr dem CDU-Antrag gefolgt wäre, wären die Überhangmandate damit jetzt keineswegs vom Tisch. Der Rat würde „nur“ von 40 auf 58 Sitze wachsen, in der Endsumme also lediglich sechs Mandate weniger aufweisen als momentan. Denn das Problem liegt im Wahlsystem begründet, wonach die Hälfte der Ratssitze per Direktmandat vergeben werden, für das die relative Mehrheit reicht. Die CDU konnte bei diesem Verfahren zur Kommunalwahl – dank der Schwäche der SPD – fast alle Wahlkreise „abräumen“ (21 von 22), obgleich sie im Gesamtergebnis nicht mehr als 33 Prozent erzielte. Um das im Wahlergebnis zum Ausdruck gebrachte tatsächliche Kräfteverhältnis wiederherzustellen, entsteht für alle übrigen Parteien und Wählergemeinschaften ein Ausgleichsanspruch.

Das mittels Überhangmandaten zu beseitigende Missverhältnis im Spiel der politischen Kräfte hat origiinär mit der Ratsgröße nichts zu tun.

Im Übrigen bleibt festzuhalten, dass eine derartige Konstellation immer auf einer Momentaufnahme der politischen Situation beruht. Bei ihrem Antrag im vergangenen Jahr auf Verkleinerung des Rates hatte die CDU erklärtermaßen das damalige Europawahl-Ergebnis mit einem zeitlichen Vorgriff von eineinhalb Jahren auf die Kommnalwahl 2020 projiziert. Diese Annahme erschien der BA viel zu vage, da Kommunalwahlen als Persönlichkeitswahlen häufig eigenen Gesetzmäßigkeiten unterliegen und nicht 1:1 auf andere Wahlen zu übertragen sind. Außerdem: Wenn die SPD zwischenzeitlich einen Auftrieb in der Wählergunst erlebt hätte, hätte es nicht zwangsläufig zu Überhangmandaten kommen müssen. Dann wäre eine Verkleinerung des Rates vorrangig zu Lasten der kleinen Fraktionen gegangen, deren Fraktionsstatus auf dem Spiel gestanden hätte.

In der Gesamtabwägung konnte die BA dem CDU-Vorschlag auf solch vagen Grundlagen nicht zustimmen.

Der Rat wird es folglich auch künftig nicht in der Hand haben, Überhangmandate wirksam zu verhindern. Ob die jetzige Parteienkonstellation – zum Beispiel in der Nach-Merkel-Ära – bei der nächsten Kommunalwahl in fünf Jahren noch die gleiche sein wird, ist sehr fraglich. Insgesamt ist die Entwicklung von zu vielen Faktoren abhängig, um eine verlässliche Prognose zu wagen. Deshalb sind aktuell wohlfeile Ratschläge und Forderungen, mal schnell die Ratsgröße zu verändern, auch wenig hilfreich.

Wer entscheidend gegen Ausgleichsmandate vorgehen möchte, muss das Kommunalwahlrecht ändern. Der Schlüssel dazu liegt jedoch nicht im Hildener Rathaus, sondern beim Gesetzgeber in Düsseldorf.

WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner