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„Rudelsingen“ am Bandsbusch abgesagt

 

VON LUDGER REFFGEN

 

Das Weihnachtssingen auf der Bezirkssportanlage Am Bandsbusch, auch mit „Rudelsingen“ angekündigt, fällt aus. Die Veranstaltung wurde abgesagt, nachdem ein Nachbar für den Fall mit einer einstweiligen Verfügung gedroht hatte, sollte das Musik-Event, dass nichts mit Sport zu tun hat, dennoch auf der Sporteinrichtung stattfinden. Jetzt hat sich Bürgermeister Claus Pommer eingeschaltet und kurzerhand für Ersatz gesorgt: Am Dienstag auf dem Alten Markt.

 

Blauäugig geplant

Dass ausgerechnet ein vielsagendes Lied wie „Stille Nacht“ zum Stein des Anstoßes werden könnte, erscheint auf den ersten Blick absurd. Aber ist es das in diesem Fall wirklich?

Hier möchte jemand den Anfängen wehren und ebenso gezielt wie konsequent verhindern, dass anderweitige Nutzungen auf der Sportanlage Schule machen. Das hätte man wissen müssen. Zu häufig war es in der Vergangenheit von Nachbarn am Bandsbusch schon zu Lärmbeschwerden gekommen. Natürlich, für die, die sich an diesem 4. Advents-Wochenende auf ein Weihnachtssingen gefreut hatten, ist es ärgerlich und schade. Aber, und den Vorwurf kann man den Veranstaltern nicht ersparen, es war auch nicht gut geplant. Denn, dass es aus der Nachbarschaft schon öfter rechtlich ernstzunehmende Proteste wegen des Lärms gegeben hat, konnte man wissen. Insofern sollten die Verantwortlichen jetzt nicht überrascht spielen und so tun, als seien sie von dem Einspruch eines Nachbarn völlig unvorbereitet getroffen worden.

Nein, mit etwas mehr Umsicht und Sorgfalt hätte man in diese Falle nicht laufen dürfen. Immerhin war sie aus vielen ähnlichen Vorkommnissen in der Vergangenheit bekannt. Jetzt also so zu tun, als habe man von nichts gewusst, blendet zumindest einen gehörigenTeil der Ursachen des Desasters völlig aus.

Gute Idee am falschen Platz

Es ist nun einmal so: Die Anlage am Bandsbusch ist eine Sportstätte – und als solche genehmigt –, keine Freizeitstätte. Dieser Rechtslage und der damit verbundenen Einsicht haben sich schon andere Veranstaltungen beugen müssen, selbst der mit viel Remmidemmi veranstaltete Hildanuslauf. Als Preis, u.a. für die extreme Siedlungsdichte und dafür, dass man sich in Hilden sehr auf die Pelle rückt, aber auch für unübersehbare Egoismen in der Interessenwahrnehmung. Jetzt den völlig Überraschten zu geben und dabei seiner Entrüstung freien Lauf zu lassen, versucht vergessen zu machen, dass sich jeder Veranstalter natürlich zunächst über die rechtlichen Rahmenbedingungen zu informieren hat (schon gar, wenn er über Juristen in seinen Vorstandsreihen verfügt), statt blauäugig „mal eben“ in ein Unternehmen zu stolpern. Dafür ist die Welt heute einfach zu kompliziert.

Theater heraufbeschworen

Denn von Emissionsschutz sollte ein Veranstalter, der versucht 500 Eintrittskarten abzusetzen, schon mal etwas gehört haben. So ärgerlich dies für alle Freunde des glühweinseligen Gesangs auch sein mag: Dieses heraufbeschworene Theater hätte man voraussehen können. Dass Lärmbelästigungen bei Sportveranstaltungen deutlich höher seien, mag sein. Wahrscheinlich ist dem so. Aber Sportveranstaltungen sind auf einer Sportanlage eben zulässig. Und Freizeitveranstaltungen sind es nicht. Weil Sportanlagen keine Freizeit- und Vergnügungsstätten sind. Erst auf eine Beschwerde zu warten, um dann die Situation rechtlich zu bewerten, ist gegenüber jedem, der im Vorverkauf eine Eintrittskarte erworben hat, einfach fahrlässig. Ob einem das Ergebnis gefällt, oder nicht – einem Veranstalter kann man so viel Umsicht abverlangen.

Bürgermeister rettet Idee

Dass Bürgermeister Claus Pommer jetzt eingeschritten ist und versucht eine gute Idee zu retten, ist indes zu begrüßen. Bleibt zu hoffen, dass am kommenden Dienstag um 17.30 Uhr auf dem Alten Markt mitten in Hilden das nachgeholt werden kann, was viele Herzen erwärmt und Kinderaugen zum Leuchten bringt: Ein gemeinsames Singen zur besinnlichen Einstimmung auf das Weihnachtsfest – mit Glockengeläut im Schatten der Reformationskirche.

Na dann, auf ein friedliches „Stille Nacht, heilige Nacht“.

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