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Bis 2035 sollen 80 Prozent der Mängel beim Hochwasserschutz beseitigt werden.


Vor einem Jahr erlebte die Stadt eine historische Überschwemmung. Stundenlange Wolkenbrüche hatten die Stadt vielerorts großflächig unter Wasser gesetzt. Viele Keller und Wohnungen liefen voll. Menschen verloren ihr Hab und Gut, die Schäden im öffentlichen und privaten Bereich waren immens. Ein Jahrhundert-Hochwasser und somit ein Einzelfall?


Starkregen werden wegen des Klimawandels immer häufiger und heftiger, sagen Wetter- und Klimaforscher voraus. Und selbst wer der Wissenschaft keinen Glauben schenkt, sollte in den letzten Monaten gegenüber früher eine deutliche Zunahme an Sturmtiefs, Unwettern und Tornados gepaart mit Starkregen verspürt haben. Das Schadenrisiko und die Wahrscheinlichkeit, in kürzeren Abständen von Starkregen und Hochwasser betroffen zu werden, steigt also.

Die Bürgeraktion (BA) hatte gleich nach der Katastrophe im vergangenen Jahr eine Schwachstellenanalyse beantragt, um offenzulegen, an welchen Stellen im Stadtgebiet das Hochwasserrisiko am größten ist und Vorkehrungen zu treffen sind. Diesem Auftrag ist die Stadt nachgekommen und hat darüber hinaus eine Starkregenkarte erarbeiten lassen, in der unterschiedliche Szenarien, Risikostufen und Handlungsempfehlungen für die Zukunft abgebildet sind.

Diagnose und Erstversorgung

Gemeinsam mit der Schadenbeseitigung sind somit „Diagnose und Erstversorgung“ weitesgehend erledigt. Mehr allerdings auch nicht. Denn wirkliche Schutzmaßnahmen, mit denen der Zerstörungskraft der Wassermassen begegnet werden kann, um Stadt und Bürger künftig vor solchen Sturzfluten besser zu schützen und im Wiederholungsfall das ursächliche Schadenrisiko zu senken, stehen aus. Wann sie realisiert werden, steht bislang in den Sternen.

Zielmarke 2035

Damit könne man sich nicht zufrieden geben, urteilen die umweltpolitische Sprecherin der BA, Doris Spielmann-Locks und Fraktionsvorsitzender Ludger Reffgen. Die beiden kündigen für den Umweltausschuss einen Antrag an, mit dem eine Zielmarke festgelegt werden soll, die vorsieht, dass im Jahr 2035 mindestens 80 Prozent der in der Starkregenkarte festgestellten Defizite und Mängel beseitigt sind. Damit dieses Teilziel des Hochwasserschutzes geschafft werden kann, werde es zunächst darum gehen, dass die im Konzept der Starkregenkarte enthaltenen Einzelmaßnahmen nach und nach umgesetzt werden. Die Stadt Hilden sollte für die Maßnahmen in ihrem Zuständigkeitsbereich ein konkretes Umsetzungsprogramm erarbeiten, in dem Machbarkeit und Kosten festgestellt werden und dann auch eine sinnvolle Umsetzungsreihenfolge festgelegt wird, so der BA-Vorschlag. Doris Spielmann-Locks: „Die Umsetzung des Konzepts ist langfristig anzulegen.“ Auch müsse sich im Einzelfall die Umsetzbarkeit der Maßnahmen erst noch erweisen, denn das Schwachstellen-Konzept zeige idealtypisiert den Ausbau des besten Hochwasserschutzes auf, ohne dass die Belange Dritter oder beispielsweise die dafür erforderliche Grundstücksverfügbarkeit bereits geprüft worden wären.

Eigenverantwortung stößt an Grenzen

Natürlich sei beim Hochwasserschutz auch die Eigenverantwortung der Bevölkerung nicht zu vernachlässigen. Die stoße jedoch an ihre Grenzen, wo die lokalen Ursachen sich jenseits der eigenen Grundstücksgrenze befänden, gibt Ludger Reffgen zu bedenken. Hinzu komme, dass Anliegern von Fließgewässern behördlicherseits auch die Hände gebunden seien, auf dem eigenen Grundstück für ausreichenden, individuellen Hochwasserschutz zu sorgen. Reffgen: „Dann nämlich, wenn die Ämter nicht mitspielen und die Rechtslage es dem Eigentümer paradoxerweise zumutet, seine Terrasse und seinen Garten als Retentionsraum zur Verfügung zu stellen und bei Starkregen fluten zu lassen.“

Zurecht erwarteten die Bürger jetzt Antworten auf die Frage, wie es weitergeht. Der allgemeine Grundsatz „Einen absoluten Schutz gibt es nicht“ gelte so gut wie für alle Lebensbereiche. Reffgen: „So richtig er auch ist, darf er jedoch nicht als Floskel zur Entschuldigung dienen, die Hände in den Schoß zu legen und nichts zu tun.“

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