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Aus dem Schulausschuss: Astrid-Lindgren-Grundschule darf im Sommer mehr Erstklässler aufnehmen

By 22. Januar 2022Neues

Schulausschuss beschließt dritte Eingangsklasse

In einer Sondersitzung hat der Schulausschuss beschlossen, im kommenden Schuljahr an der Astrid-Lindgren-Grundschule eine dritte Parallelklasse für Erstklässler einzurichten. Die Entscheidung fiel mit knapper Mehrheit von 8 zu 7 Stimmen.


Am Ende der zweistündigen Sondersitzung stand das Ergebnis fest: Vorbehaltlich der Zustimmung des Stadtrats bekommt die Astrid-Lindgren-Schule im kommenden Schuljahr die Möglichkeit, ausnahmsweise und abweichend von der Schulentwicklungsplanung eine zusätzliche Eingangsklasse zu bilden. Damit sollen vorübergehend Spitzen im Schüleraufkommen abgefangen werden. Die Bürgeraktion unterstützte die Ausnahmeregelung.

Viele Eltern dürften das Ergebnis erleichtert aufnehmen, nachdem zuvor wochenlang über restriktive Anmeldebedingungen, zu lange Schulwege und den auf der Strecke bleibenden Elternwillen gestritten worden war. Dabei ging es formal um die Frage, ob die der Astrid-Lindgren-Schule mit der Schulentwicklungsplanung im Jahr 2018 verordnete Zweizügigkeit unter allen Umständen und unter Inkaufnahme eines Schüler-Ringtausch-Verfahrens mit anderen Grundschulen zu erhalten sei, und der für die Planung bisher so wichtig gemachte Grundsatz „Kurze Beine, kurze Wege“ fallen gelassen wird. Oder, ob die im kommenden Schuljahr außergewöhnlich hohen Schulanfängerzahlen genau die Voraussetzung bieten, um exakt das zu tun, was Rat und Verwaltung den Eltern im Hildener Süden bezüglich der Schulentwicklungsplanung bisher versprochen hatten: Nachsteuern.

»Kinder können nicht beliebig verschoben werden.«

Während der Sitzung hatten Befürworter und Gegner im Schulausschuss noch einmal ihre Argumente vorgetragen. Für die Bürgeraktion sprach sich Doris Spielmann-Locks entschieden dagegen aus, Schüler als manövrierbare Masse zu sehen, die beliebig „verschoben“ werden könne. Alleine die Wortwahl verrate eine eher verachtende als respektierende Grundhaltung gegenüber der eigentlichen Hauptsache – dem Kind. Sie mahnte auch, darauf zu verzichten, eine Drohkulisse hinsichtlich gewisser Entwicklungszenarien aufzubauen, gleichzeitig aber die vielfältigen praktischen Probleme Hildener Familien bei der Betreuung und Beschulung ihrer Kinder zu ignorieren. So sehr die Bürgeraktion das Prinzip des „gemeinsamen Lernens“ unterstütze, so kritisch müsse es gesehen werden, „gemeinsames lernen“ durch Verschieben von Schülern zu ermöglichen, das heißt ein Problem mithilfe eines neuen Problems lösen zu wollen.

„Die Bürgeraktion hält ein heterogenes Schulangebot für besonders wertvoll“, betonte Spielmann-Locks. Heterogenität sei jedoch kein Selbstzweck. Wenn Eltern wie Kinder daran gehindert würden am heterogenen Angebot teil zu haben, stelle sich das Prinzip „Heterogenität“ selbst infrage. Denjenigen, die sich angesichts einer stärkeren Durchmischung an einer konfessionsorientierten Schule jetzt Sorge um deren Konfessionscharakter machten, warf sie eine geheuchelte Haltung vor. Wer einerseits der Bekenntnisschule Einseitigkeit vorwerfe, andererseits aber deren weltanschauliche Öffnung verhindere, mache sich einer Doppelmoral verdächtig.

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