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SEP: I-Dötzchen-Streit an den Grundschulen – Was bei der Abstimmung diese Woche im Rat zu berücksichtigen ist

By 21. Februar 2022Analyse

Versuch einer sachlichen Analyse


Wenn am Mittwoch, 23. Februar, um 17 Uhr der Stadtrat in der Stadthalle zusammenkommt, wird das seit Wochen schwelende Streit-Thema, wie die in diesem Jahr außergewöhnlich vielen Erstklässler auf die Hildener Grundschulen verteilt werden sollen, ein besonders brisantes sein. Denn für eine Reihe Eltern im Hildener Süden verbindet sich damit die banale, aber keineswegs unwichtige Frage: „In welche Schule geht mein Kind im Sommer dieses Jahres?“

 

Auslösend für die wochenlang geführten hitzigen Diskussionen mehr oder weniger betroffener Eltern sind die aktuell überaus hohen Schülerzahlen. Die Verwaltung hatte darauf mit dem Vorschlag reagiert, um an den Vorgaben des Schulentwicklungsplans (SEP) festzuhalten, am Standort Verlach die an der Astrid-Lindgren-Schule (ALS) nicht unterkommenden Schüler an die benachbarte Wilhelm-Busch-Schule (WBS) zu verlagern und darüber hinaus von den Dependancen beider Schulen an der Richrather Straße Schüler ins Stadtzentrum zur Schulstraße zu „verschieben“. Die zum Teil bereits verbrieften Absagen lösten im Anmeldeverfahren bei den Eltern erbitterten Widerstand aus, eine öffentliche Protest-Welle, die mit förmlichen Widersprüchen bis zum Kreis-Schulamt in Mettmann und zur Bezirksregierung in Düsseldorf reichte.

Nachdem der Schulausschuss bereits im Januar über das Thema kontrovers beraten und mit einem knappen Ergebnis (8:7) entschieden hat, ist nun also abschließend der Stadtrat gefragt. Eine dritte Eingangsklasse an der ALS könnte Druck abbauen und das temporäre Problem lösen – wären da nicht überzeugte Theoretiker, die einem solchen Schritt ebenso verhängnisvolle wie unabsehbare Konsequenzen voraussagen.

Vermischt mit aufgebrachten Meinungsäußerungen ist in der Öffentlichkeit eine explosiv-emotionale Stimmung entstanden, die zunehmend von Schlag- und Reizworten beherrscht wird und es einer rein sachlichen Entscheidung sehr schwer macht. Gerade deshalb wollen wir versuchen, im Zusammenhang mit einigen, die Diskussion prägenden Schlüsselbegriffen wichtige Aspekte und Fakten zu benennen, die helfen können, die Diskussion zu versachlichen.

 

Erstklässler-Prognose:

  • Die Prognose verzeichnet für das kommende Schuljahr mit 517 Erstklässlern in Hilden einen einmaligen Höchststand. In den weiteren Jahren sind die prognostizierten Zahlen wieder rückläufig. Die Situation, wie sie sich derzeit stellt, wird sich absehbar nicht wiederholen, ist also diesbezüglich nicht übertragbar.

Schulentwicklungsplan

  • Vorgeschichte: Die Stadt hat im Jahr 2018 einen Schulentwicklungsplan beschlossen – gegen die Stimmen der BA. Der Plan wurde damals nicht ausdiskutiert, sondern letztlich nach dem Augen-zu-und-durch-Prinzip mit knapper Mehrheit politisch entschieden.

Heterogenität

  • Die von den beiden Grundschulen im Süden verfolgten unterschiedlichen Schul-Konzepte sind Ausdruck des viel strapazierten Begriffs der „Heterogenität“. Diese Heterogenität findet natürlich auch ihren Niederschlag im Elternwillen.

Elternwille

  • Im Zuge der Beratung und Beschlussfassung des SEP hat das Schulamt eingeräumt, mit dem SEP den Elternwillen einzuschränken.

Wilh.-Busch-Schule

  • Der im Stadtrat vorliegende Antrag geht auf eine gemeinsame Initiative von vier Eltern zurück, je zwei Eltern der ALS und der WBS, die einen Bürgerantrag an den Rat richten wollten. Aus verfahrensrechtlichen Gründen und um eine beschleunigte Beratung und Abstimmung zu ermöglichen, wurden sie im Rathaus an die Politik verwiesen.
  • Sowohl betroffene Eltern der ALS als auch der WBS beklagen, dass ihr Kind/Geschwisterkind bei einem Ringtausch nicht an „ihrer“ Schule aufgenommen werden kann. Folge: Die Betroffenheit ist zum Beispiel bei einer Familie, die an der Kantstraße wohnt und ihr Kind nicht an der WBS unterbringen kann, genauso groß wie die einer Familie am Comeniusweg, die daran gehindert wird, ihr Kind an der ALS anzumelden.

Astrid-Lindgren-Schule

  • Die Unterstellung, die Schule verfüge über einen Personal- und Raumüberhang, wenn sie sich in der Lage sehe, eine dritte Eingangsklasse zu verkraften, hat sich als unhaltbar erwiesen. Die Schule hat den Vorwurf mit der Erklärung, dass im Sommer drei 4. Klassen die Schule verlassen, plausibel entkräftet.
  • Die Schule ist die einzige Hildener Grundschule, die im Zuge des SEP beschnitten wurde. Die (BA-)Forderung, dieses Problem politisch auszudiskutieren und im Sinne des Schulfriedens konstruktiv nach einer Lösung zu suchen, wurde 2018 im Rat rücksichtslos mit dem Hinweis übergangen, bei Bedarf könne „nachgesteuert“ werden. Mit dieser Zusage verbindet die Schule seither die Hoffnung, im Ernstfall, d.h. bei hohem Schüleraufkommen, der politischen Willkür des SEPs nicht schutzlos ausgeliefert zu sein.
  • Der Schule wird zur Last gelegt, sich in den Kindergärten vorbereitend auf das Anmeldeverfahren vorgestellt und beworben zu haben. Liegt darin tatsächlich ein „Fehlverhalten“, das einen Vorwurf rechtfertigt?

Schule Schulstraße

  • Die Darstellung, die Schule entwickle sich zu einer „Brennpunkt-Schule“, ist eine polemische, stark übertriebene Behauptung, die auf einer Annahme basiert – von der Begriffswahl weder angemessen, noch erwiesen oder langfristig zu belegen ist.
  • Die Neubau-Potenzialflächen „Itterstr.“ + „Poststr./Bahnhofsallee“ – bei den beiden Bebauungsplänen geht es momentan um über 200 zusätzliche neue Wohneinheiten, die in den nächsten Jahren dort gebaut werden sollen – liegen unmittelbar im Einzugsbereich der Schule „Schulstraße“ und werden den mehrzügigen Bestand der Schule mit einer sozialen Ausgewogenheit dauerhaft stabilisieren helfen.

Wilh.-Hüls-Schule

  • Die Schule verbucht zwar häufig einen Anmeldeüberhang, verfügt aber bei ständiger Dreizügigkeit über keine Raumreserven.
  • Aktuell sind die Anmeldezahlen nicht so hoch, sie reichen eigentlich nur für zwei Klassen. Deshalb kann die Schule noch Anmeldungen von der durch Hochwasser geschädigten Verbundschule an der Beethovenstraße aufnehmen. In anderen Jahren ist umgekehrt die Kooperation natürlich genauso vorstellbar.

Experten-Meinung

  • „Es bleibt festzuhalten, dass die Verwaltung nicht im Verfahren der Schulanmeldung verantwortlich ist. Die verantwortliche Stelle, dass Schulamt Mettmann vertreten durch die Schulrätin, spricht in einer schulfachlichen Stellungnahme von der Fortführung des SEP, eröffnet aber auch die Möglichkeit, dem Elternwillen nachzukommen und an der Astrid-Lindgren-Schule eine dritte Eingangsklasse zu bilden.“ (Auszug aus der Sitzungsvorlage zur Ratssitzung am 23.02.2022)


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