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Zur Frage, ob der Standort Hofstraße zum Bau einer Notunterkunft alternativlos ist, verlangt die Bürgeraktion Akteneinsicht.

 

Auch die Bürgeraktion (BA) habe dem Bürgerantrag, die Freifläche an der Hofstraße tunlichst zu erhalten, im Rat zugestimmt. Darauf weist BA-Sprecher Ludger Reffgen hin und legt für seine Fraktion die Gründe offen.

 

Bei der Abwägung zwischen einer Flüchtlingsunterkunft und dem Erhalt der Freifläche in einer höchst dicht besiedelten Stadt wie Hilden handele es sich nach den Wertmaßstäben der Bürgeraktion um gleichrangige Ziele, von denen nicht eins vorschnell aufgegeben werden dürfe. Die Preisgabe einer Freifläche stehe als Ultima Ratio am Ende einer langen Prüfkette.

„So weit sehen wir aktuell das erforderliche intensive Prüfverfahren noch nicht gekommen“, sagt Reffgen zum derzeitigen Stand der Ermittlungen im Rathaus. Die BA betrachte das von der Verwaltung vorgelegte Resultat als Zwischenergebnis – mehr nicht.

“Wir wollen Transparenz im Verfahren“

Um sich darüber aber noch genauer Klarheit zu verschaffen, hat die BA-Fraktion beim Bürgermeister im Nachgang zu den Sitzungen des Stadtentwicklungsausschusses und des Rats Akteneinsicht beantragt. Das Mittel der Akteneinsicht räumt die Gemeindeordnung den Fraktionen in besonderen Fällen zur Kontrolle der Verwaltung ausdrücklich ein.

Insbesondere, wenn es darum geht, schwarz auf weiß nachzuvollziehen, wie die Verwaltung Beschlüsse vorbereitet hat, besteht für die politischen Vertreter ein Anspruch auf detaillierte Auskunft. „Von diesem Recht möchten wir im vorliegenden Fall Gebrauch machen“, erläutert der Fraktionschef. Die Akteneinsicht beziehe sich vor allem auf Art, Umfang und Ergebnis des Prüfverfahrens zur Untersuchung alternativer Standorte für die Errichtung einer Notunterkunft beziehungsweise die anderweitige Unterbringung geflüchteter Menschen.

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