Das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) hat heute im Berufungsverfahren die Klagen gegen die CO-Pipeline abgelehnt. Der Urteilsbegründung zufolge dient die Giftgasleitung „dem Wohl der Allgemeinheit“.
Dazu stellt die Bürgeraktion (BA) fest: „Für Hilden und die gesamte Region ist heute ein schwarzer Tag. Die Entscheidung muss bei den Bewohnern der Anrainerstädte und in besonderem Maße bei den unmittelbaren Anliegern der Rohrleitung wie blanker Hohn ankommen.
Mit ihrer Begründung haben die OVG-Richter nicht nur die Leitung, sondern auch – gewollt oder ungewollt – das unauflöslich mit ihr verbundene Risiko eines tausendfachen Giftgasunglücks, in den Dienst des Gemeinwohls gestellt. Damit sieht das Gericht in der Güterabwägung entschädigungslose Enteignungen und die gegebenenfalls tödlichen Auswirkungen eines Giftgas-Unfalls als gerechtfertigt.
Die existenziellen, grauenvollen Ängste der den Risiken ausgesetzten Menschen höchstrichterlich derart vom Tisch zu wischen macht eines deutlich: Hier wird im Zweifel am Ende über Leichen gegangen. Da wirkt die jetzt den Klägern nur noch offenstehende Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wie ein brüchiger Strohhalm.“