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BA: Die neue, unklare Verkehrsführung fördert den Missbrauch

Die Bürgeraktion (BA) rechnet künftig mit mehr Autoverkehr in der unteren Mittelstraße. „Die Beschilderung und die Fahrbahnmarkierung sind eine Einladung zur Einfahrt und zum Befahren der Fußgängerzone mit dem Auto“. 

 

Nach Abschluss der Bauarbeiten und Freigabe des Gressard-Platzes für den Verkehr haben sich Stimmen aus der Bevölkerung besorgt über die neue Verkehrsführung geäußert und diese im Hinblick auf den Geradeaus-Pfeil und die Linksabbiegespur als missverständlich und irreführend bezeichnet. Die BA hält die Kritik für berechtigt und hat dazu gegenüber der Presse Stellung bezogen:

Nachdem die Fußgängerzone in der unteren Mittelstraße neuerdings als Einbahnstraße ausgewiesen sei, verleite die Verkehrssituation außerhalb des zeitlich geregelten Geradeausfahr-Gebots in Richtung Hilden-Süd – und dass sei immerhin an einigen Stunden am Tag – zum Abbiegen in die eigentlich Fußgängern vorbehaltene Einkaufsstraße. Das sei zwar nicht ganz legal und, wenn überhaupt, zu bestimmten Zeiten dann auch nur Lieferdiensten und Anliegern gestattet, könne aber laut Baudezernent mit dem Argument, sich verfahren zu haben, toleriert werden.

Mit der ‚richtigen‘ Entschuldigung ungeschoren davon kommen

Dazu BA-Fraktionschef Ludger Reffgen: Wer so die Bürger förmlich zum Missbrauch einlädt, und gleich augenzwinkernd eine Argumentation mitliefere, wie man ordnungsrechtlich trotz Fehlverhaltens „nichts zu befürchten“ habe, brauche sich über mehr Verkehr in der Fußgängerzone nicht zu wundern. Zumal die Polleranlage in der unteren Mittelstraße meistens geöffnet sei und freie Durchfahrt biete.

Der Baudezernent hatte auf kritische Vorhaltungen von Bürgern, die neue Beschilderung sei widersprüchlich und missverständlich, diese unter anderem gegenüber der Presse mit der Aussage verteidigt: „Verkehrsteilnehmer, die fälschlicherweise abbiegen, hätten nichts zu befürchten“ und hinzugefügt „sich zu verfahren sei, rechtlich betrachtet, durchaus ein Anliegen“. Reffgen: „Defacto bedeutet das: Wer sich aufgrund unklarer Verkehrsverhältnisse bewusst oder unbewusst falsch verhält, kann mit der ‚richtigen‘ Entschuldigung ungeschoren davon kommen.“ Dem Missbrauch werde damit Tür und Tor geöffnet.

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