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Der von den Stadtwerken geplante und vom Rathaus befürwortete Solarpark auf den Feldern von Karnap-West ist aktuell das Aufregerthema schlechthin auf der politischen Bühne der Itterstadt. Was sich in den letzten Tagen dazu abspielte, haben wir in einer Wochen-Chronik zusammengefasst.

 

Montag, 26. August

Die Bürgeraktion geht mit einer Erklärung an die Öffentlichkeit. Darin fordert Fraktionschef Ludger Reffgen statt einer Entscheidung hinter verschlossenen Türen, Mitsprachemöglichkeiten für die Bürgerinnen und Bürger und nimmt Stellung zur Frage, ob die Bevölkerung rechtlos ist und „draußen“ bleiben muss.

„Das Interesse vieler Menschen an der kurz vor den Sommerferien durchgesickerten Absicht, auf großen Flächen in Karnap-West einen Solarpark zu errichten (RP v. 22.06.2024), könne nicht wirklich überraschen, sagt Reffgen. Der Wunsch vieler Menschen sich in der Sache Gehör zu verschaffen und „ein Wörtchen mitzureden“ sei allzu verständlich. Denn die für eine riesige Freiflächen-Photovoltaikanlage zur Debatte stehende Inanspruchnahme großer Teile ihres Lebensraums – Karnap-West ist das Naherholungsgebiet für viele Südstädter – treibe weite Teile der Bevölkerung um. 

Dabei sei es vor allem die unter Ausschluss der Öffentlichkeit in den Gremien des Stadtrats stattfindende Beratung des Vorhabens, die die Ängste und Sorgen erst recht entfache. Die dem Thema verordnete Vertraulichkeit und Beratung hinter verschlossenen Türen lasse Fehldeutungen und Falschmeldungen ins Kraut schießen, die – mangels öffentlicher Kontrolle – noch nicht einmal korrigiert würden. „Sind die Bürger rechtlos und haben draußen zu bleiben?“, fragt Reffgen.

Der Gesetzgeber habe in der Gemeindeordnung der öffentlichen Behandlung von Sachverhalten eine tragende, eine überragende Bedeutung für das demokratische Gemeinwesen zugeschrieben. Der Stempel „nichtöffentlich“ sei rechtlich nur in Ausnahmefällen zulässig und an enge Grenzen und Bedingungen geknüpft. Im Rathaus greife man über Gebühr gerne zu diesem Stempel – auch, wenn es nicht vorgeschrieben sei. Reffgen: „Ich bezweifele, dass diese Voraussetzungen bei der grundsätzlichen Frage der zur Debatte stehenden Grundstücksübertragung von städtischen Flächen für einen Solarpark erfüllt sind. Ich glaube, der Bürgermeister liegt hier falsch.“ Im Zweifel sei die Angelegenheit kommunalrechtlich zu überprüfen.

Überhaupt stelle sich die Frage, ob ein Thema von von solch elementarer Bedeutung für die Entwicklung der Stadt der Mitsprache der Bevölkerung gänzlich entzogen werden könne. Bei dem Areal im Hildener Südwesten handele es sich um öffentliches Eigentum, für das jeder Hildener Bürger eigentumsrechtlich gleichermaßen ein berechtigtes Interesse reklamieren könne. Auch die in Rede stehende potentielle Versorgung von rund 3500 Haushalten mit erneuerbarer Energie mache die für eine Stadt wie Hilden beträchtliche Dimension deutlich, die große Teile der Stadt und ihrer Bewohner berühre. 

Die Gemeindeordnung als Rechtsgrundlage des Rates räume insbesondere für Sachverhalte solcher Tragweite die Möglichkeit eines Ratsbürgerentscheids ein, mit dem der Rat die Entscheidungsbefugnis auf die Einwohner übertragen könne, beziehungsweise die Bürgerinnen und Bürger in die Lage versetzt würden, den gewählten Vertretern im Rat die Sachentscheidung „Übertragung von Grundstücken“ aus der Hand zu nehmen. Reffgen: „Ich kann sich vorstellen, einen solchen Verfahrensweg im Rat zu beantragen.“

Das Mindeste, was man bei der BA jedoch fordere, sei eine „Einwohnerversammlung“ durchzuführen. Das Kommunalrecht empfehle dieses  Instrument der Bürgerbeteiligung bei „allgemein bedeutsamen Angelegenheiten der Gemeinde. Bei Planungen und Vorhaben der Stadt, die unmittelbar raum- oder entwicklungsbedeutsam sind oder das wirtschaftliche, soziale oder kulturelle Wohl ihrer Einwohner nachhaltig berühren, sollen die Einwohner möglichst frühzeitig über die Grundlagen sowie Ziele, Zwecke und Auswirkungen unterrichtet werden“, zitiert Reffgen aus der Kommunalverfassung.

Ob sich die Planungen – wie immer wieder beschwichtigend beteuert wird – angeblich noch ganz am Anfang befänden, sei für das Votum des Stadtrats völlig unerheblich. Die Ratsmitglieder hätten – sollte es zu einer Abstimmung kommen – zu entscheiden, ob das Areal zum Zweck einer Solarpark-Nutzung zur Verfügung gestellt wird. Alles Weitere ginge über diese Grundsatzfrage hinaus und läge in der unternehmerischen Verantwortung des Betreibers der Anlage. Reffgen: „Diese ist jedoch – selbst im Falle der städtischen Tochter Stadtwerke – dem Einfluss des Rates faktisch entzogen.“

Der Bürgerverein Hilden-Süd ruft die Bürger öffentlich zur Teilnahme an der Ortsbegehung auf, die der Wirtschaftsförderungsausschuss nichtöffentlich vor seiner hinter verschlossenen Türen geplanten Sitzung im Bereich Karnap durchführen will.

 

Mittwoch, 28. August

Die Bürgeraktion richtet ein umfangreiches Schreiben an den Bürgermeister. In dem Schriftsatz weist die BA-Fraktion unter Bezugnahme auf namhafte Kommunalverfassungs-Kommentatoren und Verwaltungsrechtler und unter Hinweis auf die Rechtsprechung nach, dass es keine stichhaltigen Gründe gibt, die Beratung und Entscheidung zur Übertragung von Grundstücken für den Solarpark in den städtischen Gremien unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu führen. Zu dem vom Bürgermeister verfügten Ausschluss der Sitzungsöffentlichkeit äußert die BA schwerwiegende rechtliche Bedenken. In der Quintessenz sei die Sitzung hinter verschlossenen Türen rechtswidrig und somit unzulässig schreibt die BA dem Bürgermeister. Und zur Klarstellung: Falls der Grundsatz der Sitzungsöffentlichkeit nicht beachtet werde, führe dies zur Nichtigkeit der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse.

 

Mittwoch, 28. August

Obgleich der Stadtentwicklungsausschuss nicht involviert ist, nutzen einige Bürger die Einwohnerfragestunde des öffentlich tagenden Ausschusses, um ihren Protest auszudrücken. Sie machen auf das riesige Potenzial ungenutzter Dachflächen von Gewerbeimmobilien in Hilden aufmerksam, dass vorzugsweise für eine Photovoltaik-Nutzung in Betracht käme – ohne die Landschaft und wertvolle Ackerflächen zu zerstören. Im übrigen reklamieren sie, bei Rat und Verwaltung nicht angemessen Gehör zu finden und dass Entscheidungen über ihre Köpfe hinweg getroffen würden.

 

Donnerstag, 29. August

Nur wenige Stunden vor dem Ortstermin in der Karnap, bei dem viele Menschen für den Erhalt des Naherholungsgebiets und der bäuerlich genutzten Landschaft demonstrieren wollen, lenkt der Bürgermeister ein und schlägt in einer Presseerklärung vor, die Beratung in den Gremien des Rates zu verschieben und zunächst eine öffentliche Diskussionsveranstaltung mit den Bürgern durchzuführen.

Zum Ortstermin in der Karnap kommen über hundert aufgebrachte Bürger, überwiegend, um gemeinsam mit den mit Traktoren erschienenen Landwirten ihren Protest gegen die Pläne anzubringen. Der Baudezernent versucht die Menge mit dem Hinweis zu beschwichtigen: Man sei bei der Stadt noch am Beginn erster Überlegungen. Warum dann schon mit der Grundstücks-Übertragung hinter den Kulissen Nägel mit Köpfen gemacht werden soll, sagt er der Menge nicht. Was bohrende Fragen zu den Planungen der Stadtwerke angeht, deutet er auf den anwesenden Vertreter der Stadtwerke-Geschäftsführung. Der hüllt sich jedoch in Schweigen und verweist auf die Pressestelle seines Unternehmens. Die jedoch hatte schon Wochen zuvor gegenüber einer für eine Examensarbeit gezielt anfragenden Studentin jegliche Planungen zu einer Freiflächen-Fotovoltaik-Anlage geleugnet.

 

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