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Das seit Jahren verträumt wirkende Grundstück an der Hofstraße soll bebaut werden – aber nicht nur an der Straße, auch im Hintergelände. Die Planung geht von 37 Wohneinheiten aus.

 

Zur geplanten Bebauung auf dem Gelände Hofstraße 150 und dem sich anschließenden Hinterland fand am vergangenen Donnerstag, 21. November 2024, eine Bürgeranhörung im städtischen Bürgerhaus an der Mittelstraße statt. An der Veranstaltung hat die BA-Fraktion mit mehreren Ratsmitgliedern als Zuhörer teilgenommen. Als Mandatsträger sind wir gehalten, in derartigen Bürgerinformationsveranstaltungen auf Wortmeldungen und Stellungnahmen zu verzichten. Gleichwohl haben wir zu den vorgestellten Planungen natürlich eine Meinung, mit der wir nicht hinter dem Berg halten möchten. Deshalb haben wir den Standpunkt der BA zu den Knackpunkten des Bebauungsplans hier kurz zusammengefasst dargestellt.

 

Lärmemissionen von der Bahnlinie / Schallschutz 

Die Hinterlandbebauung rückt relativ nahe an die stark befahrene Bahnlinie heran. Ob die hohen Lärmemissionswerte ein gesundes Wohnen zulassen, bezweifeln wir. Insbesondere die als Schallriegel vorgesehene Bebauung dürfte einer intensiven Dauerbelastung ausgesetzt sein. Die als Teil des passiven Schallschutzes an den Häusern zur Bahnseite hin geplanten, der Erschließung dienenden Laubengänge sind unseres Erachtens ungeeignet, das Problem zu lösen. Auf die von einem Gutachter zusätzlich empfohlene 200 Meter lange und vier Meter hohe Lärmschutzwand soll verzichtet werden.

Verkehr und Parksituation an der Hofstraße

Dass die Bebauung, sollte sie in der vorgestellten Weise realisiert werden, an der Hofstraße einen erhöhten Parkdruck auslösen wird, liegt auf der Hand. Erstens, weil die im Bebauungsplangebiet ausgewiesenen Parkflächen nicht ausreichen werden. Zweitens, weil anzumietende Stellflächen bei den Neubauten – das lehrt die Erfahrung – von den Bewohnern aus Kostengründen häufig verschmäht werden. Das von einem städtischen Mitarbeiter vorgetragenene Argument, viele Mieter im öffentlich geförderten Wohnungsbau hätten kein Auto, halten wir für realitätsfremd. Dass im Übrigen entlang der Hofstraße im Einmündungsbereich der Erschließungsstraße einige Stellplätze im öffentlichen Verkehrsraum wegfallen, ist ebenfalls Fakt.

Entwässerungssituation – bei Starkregen ungeklärt

Die geplante Rigolenentwässerung bietet keine hinreichende Gewähr für eine verlässliche Niederschlagsbewältigung in einer ohnehin laut Starkregenkarte problematischen Zone. Die Erfahrungen mit dem Hochwasser 2021 belegen, dass das Gebiet keineswegs über jeden Verdacht, nicht ausreichend gewappnet zu sein, erhaben ist. Nicht von ungefähr zeichnet es sich ab, dass die Häuser absehbar überwiegend ohne Keller errichtet werden sollen.

Zeithorizont bis zur Bautätigkeit

Im Hinblick auf das Anliegen, Wohnraum zu schaffen, ohne damit jedoch gleichzeitig wertvolle Freiflächen zu zerstören, hatten wir bereits 2019 dafür plädiert, es an der Hofstraße bei einer straßenbegleitenden Mehrfamilienhaus-Bebauung zu belassen, das heißt auf die Hinterlandbebauung zu verzichten. Der Vorschlag hätte ein sehr zeitaufwändiges, sich jahrelang hinziehendes Bebauungsplanverfahren erübrigt. Damit konnten wir uns mangels Mehrheit im Stadtrat nicht durchsetzen. Wir sind jedoch auch heute noch davon überzeugt: Wäre unsere Idee realisiert worden, könnten die entlang der Hofstraße erstellten Wohnungen bereits heute bewohnt sein.

Weitere Probleme

Hinzu kommen noch andere Probleme, wie  zum Beispiel die bereits heute unzureichende Infrastruktur bei der Versorgung mit Kita- und Betreuungsplätzen. Solange die Spirale von ausuferndem Flächenfraß für immer neue Bedürfnisse nicht durchbrochen wird, werden die Auswirkungen für die Lebensqualität der Menschen in Hilden immer gravierender. Es bedarf eines grundlegenden Mentalitätswechsels im Rathaus.

Fazit

Insgesamt steht die Bürgeraktion der Hinterland-Bebauung an der Hofstraße nach wie vor ablehnend gegenüber. Auf jeden Fall wird die BA-Fraktion im Verlauf des weiteren Verfahrens versuchen, den hier dargestellten Aspekten und Einwänden im Rahmen ihrer Einflussmöglichkeiten im Stadtrat eine Stimme zu geben.

 

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