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Zum nächtlichen Tempolimit an einigen Durchgangsstraßen – BA: „Auch Anwohner von Hauptverkehrsstraßen haben ein Recht auf Nachtruhe“

Für die Bürgeraktion sei entscheidend, auch den Anliegern von Hauptverkehrstraßen ein nächtliches Ruhebedürfnis zuzubilligen. Damit reagiert die BA-Fraktion auf eine politische Initiative im Stadtrat, die das seit zwei Jahren bestehende nächtliche Tempolimit wieder aufgehoben wissen möchte. Betroffen sind nach einer groben Erhebung immerhin etwa 1400 Haushalte, die in besonderem Maße lärmgeplagt sind.

„Auch diese Menschen haben ein Recht auf Nachtruhe“, betont Ludger Reffgen, Fraktionschef der BA im Stadtrat. Dort war bereits 2016 beschlossen worden, auf einigen besonders lärmintensiven Straßenzügen zwischen 22 und 6 Uhr eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h einzuführen.

Die habe sich entgegen vieler anfänglicher Befürchtungen im Wesentlichen auch bewährt, so die BA aufgrund eigener Beobachtungen. Beispielsweise lasse sich für die Hochdahler Straße feststellen, dass zu fortgeschrittener Stunde viele Verkehrsteilnehmer dort mit deutlich angepasster Geschwindigkeit unterwegs seien. „Auf diesen positiven Effekt für die Nachtruhe der Anwohner möchten wir auch künftig nicht verzichten“, so Reffgen.

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