Skip to main content

Elternbeiträge erstatten – BA begrüßt Initiative des Bürgermeisters

Wegen Corona hat die Stadt Hilden die Betreuungszeiten in Kindergärten und in der Offenen Ganztagsschule seit Monaten drastisch gekürzt. Die dennoch in vollem Umfang weitergezahlten Elterngebühren sollten den Familien – wie bereits schon einmal für einen Zeitraum im vergangenen Jahr – erneut anteilig erstattet werden. Das sieht ein Vorschlag von Bürgermeister Claus Pommer vor, der damit Familien unterstützen und nicht erbrachte Leistungen teilweise kompensieren möchte. Das letzte Wort in der Sache hat aber der Rat, der darüber in Kürze zu entscheiden hat.

Die Fraktion der Bürgeraktion (BA) unterstütze die Initiative, so deren Vorsitzender Ludger Reffgen und macht dafür eine Reihe Gründe geltend. Die Kindergärten befänden sich – abgesehen von einem vollständigen Lockdown zum Jahreswechsel – seit letzten Sommer im „eingeschränkten Regelbetrieb“. Das bedeute eine pauschale Kürzung der Betreuungszeit von zehn Stunden pro Kind und Woche, oder, je nach vereinbartem Betreuungsumfang, eine Leistungseinschränkung zwischen 22 und 40 Prozent. Die Landesregierung habe diesen Zustand soeben für die nächsten Wochen „bis auf Weiteres“ verlängert.

Die Eltern würden jedoch monatlich unverändert in vollem Umfang zur Kasse gebeten. Zwar sehe die örtliche KiTa-Satzung einen Anspruch auf Beitragserstattung nicht vor; ein moralischer Rückzahlungsanspruch sei jedoch nicht von der Hand zu weisen.

In Anbetracht der unterschiedlichen Betreuungszeiten hält die BA eine pauschalierte Beitragserstattung, wie sie im Rathaus favorisiert wird, allerdings für problematisch. Reffgen: „Es wäre ungerecht, alles über einen Kamm zu scheren – vor allem gegenüber jenen Eltern, die sich monatelang an den Appell des Landes hielten, ihre Kinder selbst zu betreuen.“ Demzufolge würde dieses Erstattungsverfahren je nach Inanspruchnahme der Notbetreuung zu gravierenden Ungerechtigkeiten führen. Den vom Rathaus angeführten Verwaltungsaufwand mag die BA nicht gelten lassen. „Er sollte vielmehr den Bürgermeister veranlassen, die Digitalisierung auf diesem Feld voranzutreiben.“

Kritisch reagiert die BA auf die soeben vom Land verfügte Verlängerung des eingeschränkten Regelbetriebs in der Kindertagesbetreuung. „Wir vermissen ein klares Wort der Landesregierung zum finanziellen Ausgleich für diese einstweilen unbefristete Regelung“, so Reffgen. Die BA werde deshalb die Elternschaft ermuntern, ihre berechtigten Forderungen nicht nur vor dem Rathaus, sondern auch vor der Staatskanzlei in Düsseldorf abzuladen.

WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner