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Stadtrat führt hitzige Debatte um Erstattungsanspruch der Eltern

 

Für viele Eltern dürfte das Ergebnis enttäuschend sein. Nach langen erbitterten Wortgefechten hat die Ratsmehrheit aus CDU und SPD entschieden, vorläufig nur den unumgänglichen Erstattungsanspruch der Eltern anzuerkennen, der eh nicht von der Hand zu weisen ist. Gemeint sind die Verpflegungskosten, die in den letzten Monaten durchgängig den Familien berechnet worden sind, obwohl die Kinder zuhause beköstigt wurden. Aber selbst diese Rückzahlungs-Pauschale soll nur auf besonderen Antrag hin gewährt werden.

Das kommt einer Minimal-Lösung gleich, angesichts der umfangreichen Leistungsbeschränkungen, die den Eltern jetzt schon monatelang permanent zugemutet werden.

In der Sitzung hatte sich BA-Fraktionsvorsitzender Ludger Reffgen für eine gerechte und transparente Lösung ausgesprochen. „Es wäre unzureichend, wollte sich die Stadt mit einer Hilfslösung, die sich lediglich auf die Erstattung der gezahlten Verpflegungskosten bezieht, aus der Affäre ziehen“, betonte Reffgen. Insbesondere CDU und SPD warf er vor, sich mit ihrer Haltung, viele Eltern neben der Betreuung ihrer Kinder auch auf den Kosten sitzen zu lassen, aus der Verantwortung zu stehlen.

Bürgermeister Pommer habe mit seinem Vorschlag, Kita-Gebühren anteilig zu erstatten, vor sechs Wochen in den Augen der BA einen gangbaren Weg aufgezeigt. Jetzt drohe dieser Vorschlag mit Wortklauberei um den Begriff „Zuschuss“ und einer Reduzierung auf die Verpflegungskosten verwässert zu werden. Dahinter stehe die Absicht von CDU und SPD, den Familien einen klaren Erstattungsanspruch abzusprechen.

Vertagung statt Grundsatz-Entscheidung

Die vollumfängliche Erstattung der Kosten für nicht in Anspruch genommene Mittagsverpflegung sei für die BA völlig selbstverständlich und nicht verhandelbar. Die Erstattung habe aus BA-Sicht unaufgefordert stattzufinden, das heiße nicht auf gesonderten Antrag. Zur Orientierung verwies Reffgen die Verwaltung auf das Vorbild einiger freier Träger, die mit gutem Beispiel vorangingen. Hintergrund: Dadurch, dass die Verpflegung in der Zuständigkeit jedes einzelnen Kita-Trägers liegt, fällt der Abrechnungsbedarf bei der Rückabwicklung der Essensbeiträge für die Stadt nur bei den eigenen, in städtischer Regie geführten Kindergärten sowie der schulischen Nachmittagsbetreuung an und ist von daher dem Umfang nach schon stark eingeschränkt.

Hinsichtlich der den Eltern in Rechnung gestellten Betreuungskosten bedeute der eingeschränkte Regelbetrieb für die Familien nach wie vor einen Verzicht auf wöchentlich zehn Betreuungsstunden. Das entspreche einer Leistungsreduzierung je nach gebuchtem Stundenkontingent von 22 – 40 Prozent. Im Mittel ergebe das eine monatliche Kürzung von etwa einem Drittel. Wenn man die Monate Februar bis April 2021 in Betracht ziehe, ergebe sich daraus für drei Monate der Erstattungsanspruch eines vollen Monatsbeitrags. Diese Modellrechnung habe die BA im Ältestenrat den Vertretern von Politik und Verwaltung präsentiert und daraus den Vorschlag abgeleitet, einen vollen Monatsbeitrag pauschal zu erstatten – ein Verfahren, das bis auf die Ausflüchte von CDU und SPD für alle anderen Fraktionen akzeptabel gewesen sei.

Einer grundsätzlichen Entscheidung zur Frage des Erstattungsanspruchs von Kita-Gebühren kam die SPD in der Sitzung durch einen Vertagungsantrag zuvor. Dass dafür eine Mehrheit gemeinsam mit der CDU zustande kam, war letztlich nur noch bloße Formsache.

 

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