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Gerhart-Hauptmann-Hof: Fehleinschätzung wird teuer – BA: Fachausschuss könnte besser beteiligt werden

Ein im Mai 2019 dem Wohnbau-Giganten Vonovia erteilter positiver Bauvorbescheid für ein Bauvorhaben am Gerhart-Hauptmann-Hof wird die Stadt Hilden wohl teuer zu stehen kommen. In seiner letzten Sitzung der ablaufenden Wahlperiode hat der Stadtrat den Bescheid des Bauamts „kassiert“.

Dass die Stadt dem Wohnungsunternehmen Vonovia am Gerhart-Hauptmann-Hof im vergangenen Jahr eine Baugenehmigung für zwei zusätzliche Mehrfamilienhäuser in Aussicht gestellt hat, beruht aus Sicht der Bürgeraktion (BA) auf einer Fehleinschätzung, „was in dem bereits dicht bebauten Wohngebiet noch geht und was nicht“. Immerhin unterliege jede Bearbeitung eines Baugesuchs oder einer Bauvoranfrage einer gründlichen Prüfung über die rechtlichen und örtlichen Möglichkeiten.

„Wer sich ein Bild von den örtlichen Verhältnissen verschafft, stößt zwischen Richrather Straße und St.-Konrad-Allee vor allem auf zwei prägende Merkmale: eine sehr dichte Reihenhaus-Bebauung mit einem kleinen begrünten Innenbereich“, stellt BA-Fraktionschef Ludger Reffgen zu den Fakten fest. Dass die Anwohner ihr Mini-Grün verteidigen wollten, könne bei dem sich abzeichnenden Temperaturanstieg nicht verwundern.

„Wie ein Leben in der Sardinendose“

Auf der anderen Seite, so Reffgen, müsse nicht alles, was mangels Bebauungsplan nach Paragraf 34 des Baugesetzbuchs geregelt sei, zwangsläufig auch genehmigt werden. Das sei für den „kleinen Bauherrn“ genauso bindend wie für ein großes Wohnbauunternehmen. Der Rat hatte kürzlich den positiven Bauvorbescheid „kassiert“.

Ebenso wenig sei nicht alles, was die neue Landesbauordnung rechtlich zulasse, den Menschen auch zumutbar. Das gelte vor allem für die von der Landesregierung reduzierten Abstandsflächen, die „einem Leben in der Sardinendose ähnelten“. Mit allen sozialen Folgen, wenn Menschen zusammengepfercht würden.

„Den überfrachteten Stadtentwicklungsausschuss entrümpeln“

Ein Verfahrensablauf mit Entschädigungszahlungen wie am Gerhart-Hauptmann-Hof – im Gespräch sind dort Medienberichten zufolge Zahlungen von mindestens 260.000 Euro – komme zum Glück sehr selten vor. Weil die Verwaltung sich in der Regel aus einem rechtlichen Instrumentenkasten zu bedienen wisse, der die Stadt vor teuren Ansprüchen schütze.

Im Zweifel könne auch der zuständige Fachausschuss des Rates beteiligt werden. Diesem sei dann jedoch ausreichend Zeit einzuräumen, sich gebührend mit dem Einzelfall zu befassen. Deshalb, so ein Vorschlag der BA, „wäre es gut, den bislang völlig überfrachteten Stadtentwicklungsausschuss zu Beginn der neuen Wahlperiode so zu entrümpeln, dass ihm auch die erforderliche Zeit bleibt, sich mit solch wichtigen Bauangelegenheiten angemessen zu befassen“.

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