Diesen Tag wird man sich im Kalender anstreichen dürfen: Genau zwei Monate vor der Landtagswahl kippt die Landesregierung die gesetzliche Regelung, wonach Städte und Gemeinden bei der Erneuerung von Straßen Anlieger zur Kostenbeteiligung heranziehen können.
Die Bürgeraktion (BA) hatte sich in der Vergangenheit im Stadtrat immer wieder gegen die Umlage der Kosten auf die Anlieger gewandt und 2018/19 in Hilden eine landesweite Volksinitiative unter Federführung des Bundes der Steuerzahler unterstützt, mit der gegen diese unsägliche Regelung zu Felde gezogen wurde. Viele Hundert Hildener Bürger hatten sich damals aus Solidarität oder aus Angst, eines Tages selbst zu Betroffenen zu werden, mit ihrer Unterschrift an der Aktion beteiligt. Darüber hinaus hatte der Stadtrat auf Initiative der BA mehrheitlich, gegen die Stimmen von CDU und AfD, eine Resolution zur Änderung der Gesetzeslage an die Staatskanzlei in Düsseldorf gerichtet.
Bisher hatten sich CDU und FDP im Land gegen die vollständige Abschaffung der Straßenausbaubeiträge gesperrt. Der Protest der Volksinitiative bewirkte zwar den Wegfall von 50 Prozent der anrechnungsfähigen Kosten, hatte damit aber nur einen Teilerfolg. Jetzt macht die Landesregierung offenbar Geld im Landeshaushalt locker, um wenige Wochen vor der Landtagswahl dieses lästige Thema gänzlich los zu werden.
»Die vielen schlaflosen Nächte, die die Straßenausbaubeiträge ausgelöst haben, wären vermeidbar gewesen.«
„Für die BA geht mit dem heutigen Tage eine lange gehegte Erwartung in Erfüllung“, gibt sich BA-Fraktionschef Ludger Reffgen erleichtert. Rückblickend gesehen habe sich der beharrliche Kampf für eine gerechte Lastenverteilung beim Straßenausbau gelohnt. „Die bei vielen betroffenen Bürgern – in Hilden vornehmlich an der Baustraße – damit ausgelösten schlaflosen Nächte wären indes vermeidbar gewesen“, so Reffgen.
Ersten Berichten zufolge soll die nun geltende Regelung eine rückwärtsgerichtete Wirkung entfalten. In einer spontanen Anfrage hat die BA-Fraktion die Stadtverwaltung bereits gebeten, möglichst kurzfristig zu klären, was das für die Anwohner der Baustraße bedeutet: Ob die bisherigen Beitragsbescheide und getroffenen Ratenzahlungsvereinbarungen rückwirkend aufzuheben sind, ob geleistete Zahlungen den Anwohnern zu erstatten sind und ob die Stadt im Gegenzug ihrerseits bisher den Anliegern in Rechnung gestellte Investitionskosten für die Baustraße sich vom Land zurückholen kann.
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