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Mit Akteneinsicht wollte die Bürgeraktion (BA) klären, ob der Standort für eine neue Flüchtlingsunterkunft an der Hofstraße alternativlos ist und ob bei der Auswahl im Rathaus alles mit rechten Dingen gelaufen ist. Was dabei bisher herauskam.

 

Darüber lässt die Antwort des Bürgermeisters keinen Zweifel: Der Verwaltungsspitze ist die Forderung der Bürgeraktion, ihr Akteneinsicht zu gewähren, mindestens lästig. Das lässt ein Brief erkennen, mit dem Bürgermeister Claus Pommer und sein Baudezernent versuchen, ihrer Auskunftspflicht in der heiklen Frage, ob im Zuge des Baus einer Flüchtlingsunterkunft tatsächlich eine der wenigen noch verbliebenen Freiflächen in Hilden geopfert werden muss, auszuweichen.

 

Bereits im April hatte die BA den Bürgermeister darauf aufmerksam gemacht, im vorliegenden Fall von dem ihr nach der Gemeindeordnung zustehenden Recht auf Einsichtnahme in die Verwaltungsakten Gebrauch machen zu wollen. Wie Fraktionsvorsitzender Ludger Reffgen erläutert, möchte seine Fraktion sich damit über Art, Umfang und Ergebnis des Prüfungsverfahrens zur Ermittlung alternativer Standorte für die Unterbringung von Migranten Klarheit verschaffen. Im Hintergrund stehe dabei auch die Frage, warum sich die Verwaltungsspitze auf die Freifläche an der Hofstraße kapriziert, und ob noch andere Interessen bei der Standort-Entscheidung eine Rolle spielten.

Bisher kein Weiterkommen

Mit der von der Verwaltung veröffentlichen Feststellung, dass „eine einheitliche Akte zu den jeweils geprüften Objekten nicht existiert“ habe der Bürgermeister auf die BA-Forderung ausweichend zu reagieren versucht – für die Ratsfraktion der Wählergemeinschaft „ein angesichts der ernsten Problematik kaum zu fassendes Eingeständnis“. Für die BA seien Hinweise wie „Dokumente existieren in der Regel als Arbeitspapiere nur in digitaler Form“ kein Ausschlusskriterium und als Hinderungsgrund, den Aktenvorgang zur Einsicht aufbereiten zu können, völlig inakzeptabel. Angesichts dieser Reaktionen fühle sich die BA vom Rathaus nicht ernst genommen: „Will uns der Bürgermeister für dumm verkaufen?“

Das gesetzlich verbriefte Recht auf Akteneinsicht steht allen Ratsmitgliedern zu. Die Ratsfrauen und -herren sollen so in die Lage versetzt werden, die Arbeit der Stadtverwaltung zu kontrollieren. Diese Kontrolle ist eine der wichtigsten Funktionen eines kommunalen Parlaments. Reffgen betont: „Die Bürgeraktion nimmt diese Kontrollfunktion sehr ernst und hinterfragt die Arbeit der Verwaltung immer wieder.“

Die von der Verwaltung beteuerten umfassenden Prüfungen sind bisher nicht belegt

Mit dem Antrag auf Akteneinsicht habe die BA ein in der Bevölkerung verbreitetes Unbehagen aufgegriffen, inwieweit den Beteuerungen der Verwaltung, alles Erforderliche untersucht zu haben, Glauben zu schenken sei. „Umso mehr verwundert es jetzt, wenn der Bürgermeister sich nicht in die Karten schauen lassen möchte“, schlussfolgert Reffgen. Allein schon aus Gründen der Transparenz beharre die BA auf ihrem Anspruch und sehe den Bürgermeister in seiner Rolle als Verwaltungschef als ihren direkten Ansprechpartner.

 

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