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Ab Mittwoch will die Verkehrsgesellschaft Hilden (VGH) in den städtischen Parkhäusern die Parkgebühren erhöhen. Sie kommt damit einer Entscheidung des Rates zuvor, der zwar generell zuständig wäre, sich aber noch gar nicht mit dem Thema befasst hat. Die Bürgeraktion ist nicht nur über die Abläufe verärgert und fragt: Wer hat in Hilden eigentlich den Hut auf?


Mit Befremden hat die Bürgeraktion auf den Beschluss der Verkehrsgesellschaft reagiert, ab Mittwoch dieser Woche (1. Juni) in den öffentlichen Tiefgaragen im Stadtzentrum die Parkgebühren zu erhöhen. Um satte 50 Prozent soll das Parken dann dort teurer werden.

Aber was die Bürgeraktion auf die Palme bringt, ist nicht nur, dass die Stadtwerke-Tochter VGH im Alleingang vorprescht und die Parkentgelte erhöht. Damit werde auch der Rat in die missliche Lage versetzt, ganz allgemein über die Festsetzung der öffentlichen Parkentgelte in Hilden mit Blick auf die Wirtschaftsförderung, die regionale Wettbewerbssituation der Stadt und die allgemeine Wirtschaftslage nicht mehr frei entscheiden zu können. Darauf hat die BA Bürgermeister Claus Pommer in einem Schreiben hingewiesen.

Ende April war das Thema im Stadtrat auf Anregung der CDU von der Tagesordnung genommen worden – wegen Beratungsbedarf, wie es damals vordergründig hieß. Hinter den Kulissen munkelte man, das heikle Thema – die SPD wollte sogar eine 80-prozentige Gebührenerhöhung – sei im Landtagswahlkampf unerwünscht, weil es Wählerstimmen kosten könnte.

Eigentlich hatte der Rat damals über die Parkgebühren auf oberirdischen Parkflächen am Straßenrand und auf Plätzen sprechen wollen. Dafür ist er originär zuständig. Die Parkhäuser sind seit 2010 aus wirtschaftlichen Gründen der Verkehrsgesellschaft übertragen. Dass der Rat jedoch letztlich insgesamt aus guten Gründen die Preise fürs Parken in Hilden bestimmt, daran hatte es nie einen Zweifel gegeben.

»Die Gebührenerhöhung lässt problematische Auswirkungen für die Wettbewerbssituation der Innenstadt befürchten, die auch der Verkehrsgesellschaft nicht egal sein können.«

Der VGH sei der Vorwurf zu machen, einseitig eine neue Gebühr festzulegen und dem Rat in seinem Zuständigkeitsbereich jeglichen Gestaltungsspielraum zu nehmen, erklärt BA-Fraktionschef Ludger Reffgen und fügt hinzu: „Kooperation sieht anders aus“. Denn die Preiserhöhung sei losgelöst von gesamtstädtischen Gesichtspunkten initiiert und ausschließlich von finanziellen Interessen bestimmt. Weder Aspekte der lokalen Wirtschaftsförderung oder der Wettbewerbssituation Hildens gegenüber den Nachbarstädten, geschweige denn Überlegungen, ob preistreiberische Beschlüsse angesichts einer krisengeschüttelten Wirtschaftslage der Bevölkerung aktuell zuzumuten sind, hätten bei der VGH eine Rolle gespielt. Reffgen: „Die Gebührenerhöhung lässt problematische Auswirkungen für die Wettbewerbssituation der Innenstadt befürchten, die auch der Geschäftsführung der Verkehrsgesellschaft und ihrer Mutter, den Stadtwerken, nicht egal sein können.“

Aus Sicht der Bürgeraktion müsse die Preispolitik bei den Parkgebühren konzeptionell sowohl zukunftsgerichtete Mobilitätsansprüche, einen schonenden Umgang mit der Wirtschaftskraft der Innenstadt als auch verkehrliche Auswirkungen auf innenstadtnahe Wohnbereiche berücksichtigen. Im einzelnen nennt die BA dazu in einem Antrag die notwendigen Kriterien: keine Gebührenerhöhung, soweit die Mehrerlöse nicht der Mobilitätswende zugutekommen; Verzicht auf jegliche Maßnahmen, die die Belastbarkeit der Innenstadt herausfordern; Verbesserung des vergleichsweise unattraktiven regionalen ÖPNV-Angebots; Analyse der Mobilitätserfordernisse für die Innenstadt; präventive Maßnahmen, um den negativen Auswirkungen des zunehmenden Parksuchverkehrs in innenstadtnahen Wohnstraßen zu begegnen.

Alle diese Kriterien sieht die BA aktuell nicht erfüllt. Deshalb könne das Fazit nur lauten: „Auf eine Erhöhung der Parkgebühren wird aktuell gänzlich verzichtet.“ Einen entsprechenden Antrag hat die BA Bürgermeister Claus Pommer zur Abstimmung in der nächsten Ratssitzung am 22. Juni vorgelegt.


ZUM DOWNLOAD:

Antrag zur Ratssitzung am 22.06.2022: Anpassung der Gebührenordnung für oberirdische, gebührenpflichtige Parkflächen im Hildener Stadtgebiet

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